Verbraucherschützer: E-Book-Anbieter schludern bei Infos

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 7 aktuelle Bestseller bei 17 Verkaufsplattformen für E-Books verglichen. Wichtige Informationen seien dort nur mühsam zu finden. Auch moniert sie den Kopierschutz für E-Books.

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Von
  • dpa

Wichtige Informationen zu E-Books sind bei den Internet-Buchhändlern nur mühsam zu finden und schwer verständlich. Dieses Fazit zieht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach einem Vergleich von 7 aktuellen Bestsellern bei 17 Verkaufsplattformen für E-Books. Im Detail beziehen sich die Tester auf Informationen zu erforderlicher Software, zum Dateiformat, zur Dateigröße, zum Kopierschutz, zu Nutzungs- und Widerrufsrechten sowie zu verwendbaren Lesegeräten.

Vielen Käufern ist nicht bewusst, dass sie beim Kauf eines E-Books nur das Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch erwerben

Vielen Käufern ist den Verbraucherschützern zufolge nicht bewusst, dass sie beim Kauf eines E-Books nur das Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch erwerben, aber kein Eigentum. Selbst die Weitergabe an Familienmitglieder oder Freunde sei nicht erlaubt – obwohl E-Books im Schnitt nur bis zu 20 Prozent günstiger als gedruckte Bücher seien. Auf diesen wichtigen Punkt werde aber in keiner Produktinformation hingewiesen. Auf die Einschränkung wird nur aufmerksam, wer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder die Nutzungsbedingungen genau studiert.

Um die Weitergabe zu verhindern, setzen die Anbieter auf Digital Rights Management (DRM). Dazu zählt zum einen der sogenannte harte Kopierschutz, bei dem das E-Book quasi verschlüsselt wird, und nur vom angemeldeten Käufer gelesen werden kann. Zum anderen gibt es den sogenannten weichen Kopierschutz, bei dem meist ein digitales Wasserzeichen mit Informationen zum Käufer unsichtbar in das E-Book eingebettet wird.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer wäre allein ein weicher Kopierschutz zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen, wie etwa E-Books bei Tauschbörsen missbräuchlich einzustellen, ausreichend. Im Sinne der Datensparsamkeit dürften aber etwa in einem Wasserzeichen nur die nötigsten Informationen zum Käufer, also etwa die Kundennummer, personalisiert werden. In der Praxis verzichten aber nur wenige Anbieter auf den harten Kopierschutz, der eine Weitergabe auch im privaten Umfeld praktisch unmöglich macht.

Die meisten Plattformen verkaufen E-Books im offenen EPUB-Format, das Kunden die Nutzung nahezu beliebiger Lesegeräte und den Umzug ihrer Bücher zu vielen anderen Anbietern ermöglicht. Amazon und Apple dagegen setzten auf eigene, herstellerspezifische Formate, die den Wechsel zu Lesegeräten anderer Hersteller oder den Umzug zu einem anderen Anbieter unmöglich machen, kritisiert die Verbraucherzentrale. Es fehle an einem Recht auf Portabilität, das die Möglichkeit eines freien Umzugs zwischen Lesegeräten und Anbietern garantiert und im schlimmsten Fall vor dem Verlust der persönlichen E-Book-Bibliothek schützt, sollte einmal ein Anbieter vom Markt verschwinden. (anw)