Recht auf Vergessen: Google beruft Leutheusser-Schnarrenberger in Löschungs-Beirat

Die ehemalige Bundesjustizministerin soll einem achtköpfigen Gremium angehören, das Google beim Umgang mit Löschanfragen beraten soll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 68 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa
"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Google hat in seinen Beirat für Fragen rund um die Löschung von Suchergebnissen die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) berufen. Sie werde dem achtköpfigen Gremium angehören, das den Internet-Konzern beim Umgang mit den Löschanfragen beraten wird, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Das Gremium soll von unterschiedlichen Gruppen Stellungnahmen einholen, um Fragen zu untersuchen, die bei besonders schwierigen Löschanträgen aufkommen, schreibt der Chef-Justiziar von Google, David Drummond, in einem Gastbeitrag für die Zeitung.

Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu Inhalten aus seinen Ergebnisseiten für bestimmte Anfragen löschen müsse, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Google sehe das Urteil des Europäischen Gerichtshof zum "Recht auf Vergessen sehr kritisch, schreibt Drummond. Das Unternehmen respektiere aber selbstverständlich die Vorgaben des Gerichts. Bisher seien über 70.000 Löschanträge eingegangen, die mehr als 250.000 Websites betreffen. "Unser Team überprüft jeden einzelnen Antrag individuell, meistens mit begrenzten Informationen und fast ohne Kontext", schreibt Drummond. (anw)