AOL erwirkt VerfĂĽgung gegen T-Online
Heute untersagte auch das Landgericht DĂĽsseldorf per einstweiliger VerfĂĽgung die Bevorzugung von T-Online-Kunden bei der Aktienzuteilung.
T-Online ist wegen des geplanten Börsengangs weiter in der Schusslinie: Heute untersagte das Landgericht Düsseldorf per einstweiliger Verfügung die Bevorzugung von T-Online-Kunden bei der Aktienvergabe im April. Nach der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hatte auch AOL Deutschland gegen den marktführenden Konkurrenten Protest eingelegt. Bis heute Mittag lag aber weder die Hamburger noch die Düsseldorfer Verfügung bei T-Online vor, bestätigte Telekom-Sprecher Stephan Broszio gegenüber c't. Laut den Anwälten von AOL soll die Verfügung der Telekom aber noch heute zugestellt und damit rechtskräftig werden. Nach dpa-Angaben drohte die Düsseldorfer Kammer den Telekom-Verantwortlichen mit der Zahlung eines Ordnungsgeldes von einer halben Millionen Mark, falls sie weiterhin mit dem Vorzugsangebot werben sollten.
AOL Europe dürfte derzeit voller Neid auf den übermächtigen Mitbewerber aus Deutschland schauen. T-Online verschafft sich mit dem Börsengang am 17. April genau jenes Kapital, das zum entscheidenden Vorteil beim Kampf um die europäischen Online-Märkte werden könnte. Am Montag berichtete das Wall Street Journal (WJS), AOL hätte nach dem Kauf der 50-prozentigen Anteile von Bertelsmann konkrete Pläne, den europäischen Ableger an die Börse zu bringen. Ausgehend von einem Kundenstamm mit 3,8 Millionen Abonnenten könnte der Börsengang etwa 25 Milliarden Euro in die Kassen von AOL spülen, so das WSJ weiter. Noch in diesem Sommer sei ein Börsengang möglich. (hob)