Recht auf Vergessen: Web-Verzeichnis will von Google gelöschte Links dokumentieren

Ein EuGH-Urteil zwingt Google dazu, bestimmte Fundstellen aus seinem europäischen Index zu nehmen. Ein US-Entwickler hat nun eine Website aufgesetzt, auf der diese Links dokumentiert werden. Darunter sind zwei von deutschen Medien.

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"Hidden from Google" will von Google aus dem europäischen Suchindex entfernte Links dokumentieren. So heißt ein Projekt des US-amerikanischen Entwicklers Afaq Tariq, das nun mit elf Einträgen online gegangen ist. Davon verweisen zwei auf deutsche Webseiten. Sie betreffen einen Artikel aus dem Spiegel aus dem Jahr 1995 und einen aus der taz aus dem Jahr 2009.

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte Mai dieses Jahres entschieden, dass Google verpflichtet werden kann, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Tariq sagte laut einem Bericht des Independent, er könne nicht einschätzen, ob das Urteil gut ist. Die Entscheidung darüber, welche Links aus dem Index genommen werden, solle aber nicht Google allein überlassen werden.

Die taz hatte über die Löschung am gestrigen Dienstag berichtet. In dem Artikel geht es um Verquickungen von NPD, Burschenschaften und rechtsextremer Szene in Hamburg und Sachsen. Eine der Personen, die darin namentlich genannt werden, habe bei Google beantragt, dass der Link nicht mehr erscheint, wenn nach ihrem Namen gegoogelt wird. Den Spiegel hat es vor gut zwei Wochen getroffen. Dessen Artikel über Scientology wurde aus einem nicht genannten Grund aus dem Suchindex entfernt, schreibt Spiegel online.

Die Artikel sind nicht grundsätzlich in der europäischen Google-Ausgabe unauffindbar, sondern sie tauchen nur nicht auf, wenn nach bestimmten Begriffen gesucht wird. Welche das sind, gaben die beiden betroffenen Publikationen nicht bekannt. Im Falle des Spiegel sollen es laut "Hidden from Google" unter anderem die Suchbegriffe für einen bestimmten Namen in Zusammenhang mit Scientology sein. Über Googles US-Suche führt die Eingabe der Begriffe weiterhin zu dem Artikel im Spiegel, im Falle der deutschen Suchmaschine erscheint der Hinweis "Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt". (anw)