Urteil: Drossel-Internettarif braucht klare Kennzeichnung

Wo eine Drossel drinsteckt, muss sie auch klar und deutlich draufstehen: Das entschied das Landgericht München bei einer Klage gegen Kabel Deutschland.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 208 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von

Eine Klausel im Kleingedruckten reicht nicht aus: Sieht ein Internettarif das Drosseln der Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen vor, muss darauf prominent hingewiesen werden. Das hat das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Kabel Deutschland entschieden (Az.: 37 O 1267/14)

Das Landgericht München verlangt eine klarere Kennzeichnung von Drosselmaßnahmen. Kabel Deutschland erwägt Berufung.

(Bild: dpa, Frank Rumpenhorst)

In dem Fall hatte der Anbieter 10 bis 100 Megabit pro Sekunde schnelle Kabel-Internetflatrates beworben. Er hatte aber nur in den Fußnoten darauf hingewiesen, dass die Filesharing-Geschwindigkeit für den Rest des Tages auf 100 Kilobit pro Sekunde gedrosselt wird, sobald zehn Gigabyte Daten übertragen worden sind.

Das ordneten die Richter als irreführende Werbung ein: Das Angebot wecke beim Kunden eine falsche Vorstellung vom vertraglich vereinbarten Datenvolumen. Durch die kleine, schwer lesbare und zudem nicht richtig zugeordnete Fußnote werde die Irreführung nicht behoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

[Update, 28.07.2014, 16:20]

Kabel Deutschland nahm inzwischen gegenüber heise online Stellung zum Urteil: "Kabel Deutschland reduziert lediglich die Geschwindigkeit für datenintensive, aber zeitunkritische Filesharing-Dienste ab Erreichen eines Gesamtdatenvolumens von 60 GB pro Tag. Um die Servicequalität für alle Nutzer langfristig auf hohem Niveau zu halten, behält sich Kabel Deutschland laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, die aktuelle Filesharing-Regelung bereits ab 10 GB durchzuführen."

Die Reduzierung der Bandbreite für Filesharing gelte nur für den betreffenden Tag und betreffe nur ca. 0,5 Prozent der Kunden, führte die Sprecherin des Unternehmens weiter aus. Derzeit prüfe man das Urteil und erwäge, Berufung einzulegen. Zu einer besseren Kennzeichnung der derzeitigen Drossel-Maßnahmen äußerte sich Kabel Deutschland nicht. (axk)