ZDF sperrt "Anstalt"-Sendung weiterhin komplett in der Mediathek

Zwei "Zeit"-Journalisten haben gegen das ZDF einstweilige Verfügungen gegen Teile der Sendung vom 29. April erwirkt. Der Sender will sich juristisch wehren – lässt aber weiterhin die komplette Sendung gelöscht, moniert der Piratenpolitiker Patrick Breyer.

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Das ZDF hat Ende vorigen Monats die Ausgabe der Sendung "Die Anstalt" vom 29. April 2014 aus seiner Mediathek genommen, nachdem der Sender von zwei Journalisten der Zeit erwirkte gerichtliche Verfügungen erhalten hat. Patrick Breyer, Abgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, kritisiert, dass das ZDF die Sendung komplett und ohne Hinweis auf die Löschung oder die Gründe dafür aus der Mediathek genommen hat. Breyer meint: "Dass kritische politische Berichte plötzlich spurlos aus dem Internet verschwinden, kennt man eigentlich nur aus autoritären Staaten. Mit Transparenz hat das nichts zu tun."

Ausschnitt aus der Sendung vom 29. April

(Bild: ZDF/YouTube)

In der besagten Sendung hatten die beiden "Anstalts"-Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner die Netzwerke und Verbindungsmuster deutscher Spitzenjournalisten aufgezeigt (Ein Video der Sequenz existiert auf YouTube). Daraufhin sahen sich Zeit-Herausgeber Josef Joffe und Zeit-Journalist Jochen Bittner mit falschen Tatsachenbehauptungen konfrontiert und haben beim Hamburger Landgericht einstweilige Verfügungen erwirkt. Das ZDF hat Widerspruch eingelegt, die Sache geht vor Gericht.

Auf Nachfrage von Breyer schreibt das ZDF, die Sendung zu bearbeiten und die inkriminierten Szenen herauszunehmen wäre mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Darüber hinaus wäre die bearbeitete Fassung obsolet, wenn das ZDF in der juristischen Auseinandersetzung mit den Zeit-Journalisten die Oberhand behalte.

Das ZDF wolle auch künftig nicht gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Sendung publizieren. "Im Falle der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen müssen die Persönlichkeitsrechte aller Prozessbeteiligten durch entsprechende Anonymisierungen geschützt und ggf. auch Urheberrechte an der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden", zitiert Breyer die Antwort des ZDF.

Breyer erwidert, das ZDF könne auf den Löschungsgrund auch ohne Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung hinweisen. Auch könne das ZDF von den Gerichten eine zur Veröffentlichung freigegebene Fassung der Entscheidungen anfordern und veröffentlichen. Darüber hinaus meint Breyer, dass das ZDF sich "bei einem so wichtigen Thema wie Verbindungen zwischen leitenden Journalisten mit US- und Nato-affinen Organisationen die Mühe einer Nachbearbeitung machen sollte, statt den wichtigen Beitrag vollständig aus dem Netz zu nehmen".

[Update 5.8., 13.25]

Patrick Breyer weist darauf hin, dass die Gesamtaufzeichnung, nicht aber die "komplette Sendung" gelöscht wurde. Die meisten Einzelszenen seien noch abrufbar. Seine Kritik beziehe sich darauf, dass auch die Szene mit den Journalistenverflechtungen nicht insgesamt hätte gelöscht werden müssen und dürfen. Beanstandet würden nur einzelne Aussagen darin, die durch Nachbearbeitung vorläufig entfernt werden könnten. (anw)