Bitkom: Nachholbedarf beim E-Government in Unternehmen

Obwohl immer mehr Firmen digitale Angebote der Behörden in Anspruch nehmen, bleibt Deutschland beim E-Government unter dem EU-Durchschnitt. Der Bitkom sieht dadurch hohe Kosten auf die Wirtschaft zukommen.

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Im Vergleich mit anderen EU-Staaten haben deutsche Unternehmen beim E-Government Nachholbedarf. Zu diesem Ergebnis kommt der Branchenverband aufgrund aktueller Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat. 83 Prozent der befragten Firmen tauschten 2013 mit Behörden per Internet Informationen aus, womit Deutschland auf demselben Niveau wie Bulgarien liegt. Jedoch hat das Interesse deutscher Unternehmen in den letzten Jahren deutlich zugenommen, 2010 griffen bloß 67 Prozent auf E-Government-Angebote zurück.

Trotz der gestiegenen Nachfrage bleiben deutsche Unternehmen beim E-Government hinter dem EU-Durchschnitt zurück.

(Bild: Bitkom)

Dennoch liegt der EU-Durchschnitt mit 88 Prozent über den deutschen Zahlen. Die Spitzenposition nimmt Litauen (99 Prozent) ein, gefolgt von Finnland mit 97 Prozent und Frankreich mit 96 Prozent. Schlusslicht ist Spanien mit 82 Prozent. Die deutschen Zahlen für das private Umfeld stagnieren: 49 Prozent der Bundesbürger nahmen digitale Angebote der Ämter 2013 war, genauso viele wie 2010.

Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf sieht das Ergebnis kritisch: "Jedes sechste Unternehmen in Deutschland verzichtet komplett auf E-Government-Angebote, die zurückhaltende Nutzung kostet Wirtschaft und Staat Milliarden." Die Verantwortung sei genauso auf Seiten der Behörden zu suchen: "Damit deutsche Unternehmen bei der E-Government-Nutzung weiter aufholen, sind Angebote notwendig, die den Unternehmen echte Entlastungen bringen."

Als Beispiel führt der Branchenverband das 2011 gescheiterte Elena-Verfahren an, es sollte die Verdienstbescheinigungen elektronisch bereitstellen und die Kosten für die Bürokratie senken. Einen Ersatz gibt es nicht, sodass Firmen die Vorlagen weiterhin manuell ausfüllen und den Behörden per Post zuschicken müssen. Eine gesetzliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und den Ämtern war bereits 2011 angedacht, noch fehlt die Basis für den "Prozessdatenbeschleuniger" (P23R) jedoch. (fo)