Gebührenerstattung nach eBay-Panne

Nach einer Störung bei eBay gestern Abend will eBay den Verkäufern, deren Angebote in dieser Zeit endeten, die Gebühren erstatten.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Axel Kossel

Am gestrigen Mittwochabend ab etwa 18.46 Uhr konnten viele eBay-Nutzer nicht auf den Dienst zugreifen. eBay geht davon aus, dass die Störung aus einem technischen Problem resultierte, das bei der regelmäßigen Server-Wartung entstand. Es sei nach zwei Stunden für die meisten Betroffenen und um 1.16 Uhr am heutigen Donnerstag für alle Nutzer behoben gewesen, erklärte eBay.

Bislang war noch nicht klar, ob für die Störung der Grundsatz zu Systemausfällen gilt. Während der Störung endende Auktionen wurden nicht verlängert. eBay teilte auf Anfrage von heise online mit:

  • eBay schreibt automatisch alle Gebühren für Angebote gut, die zwischen Dienstag, 2. September, 18.46 Uhr, und Mittwoch, 3. September, um 3 Uhr, endeten.
  • Die Gutschrift der Gebühr betrifft beendete Auktionen (mit Ausnahme von Auktionen, die über Sofort-Kaufen beendet wurden) und alle Festpreisangebote, die nicht mit einem Verkauf beendet wurden (mit Ausnahme von "30 Tage"- und "Gültig bis auf Widerruf"-Angeboten).
  • Wenn das betroffene Angebot kostenlos eingestellt wurde, kann es innerhalb von 7 Tagen kostenlos wiedereingestellt werden, auch wenn der Verkäufer das Kontingent zum kostenlosen Einstellen schon ausgeschöpft hatte.
  • Mängel, die aufgrund dieses Zwischenfalls entstanden sind, werden entfernt und wirken sich nicht auf den Verkäuferstatus aus.
  • Der Status "Verkäufer mit Top-Bewertung" wird bei den Verkäufern geschützt, die bei eBay innerhalb der von ihnen angegebenen Bearbeitungszeit wegen des Zwischenfalls keine Sendungsverfolgung hochladen konnten.

Ob bei Auktionen, die während der Störung endeten, bei denen jedoch ein früheres Gebot vorlag, ein gültiger Kaufvertrag mit dem Höchstbieter zustande kam, ist juristisch alles andere als eindeutig. Vor Gericht müsste der Höchstbieter das Zustandekommen einer gültigen Vereinbarung beweisen, was ihm nur schwerlich möglich sein wird. (ad)