Illegales Filesharing: 200 Euro Schadensersatz pro Song

Wie viel Entschädigung ist angemessen beim Anbieten illegaler Musikdownloads? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat auf 200 Euro pro Song entschieden.

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Von
  • dpa

Anbieten illegaler Musikdownloads kann teuer werden.

(Bild: dpa, Monique Wüstenhagen)

Urheberrechtlich geschützte Musik über Filesharing-Plattformen zum Download anzubieten, kann teuer
werden. Landet die Sache vor Gericht, muss man damit rechnen, pro Titel 200 Euro Schadensersatz leisten zu müssen. Diese Summe hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main als angemessene Entschädigung für den Urheber festgelegt (Az.: 11 U 115/13).

Bei der Summe handele es sich um den sogenannten fiktiven Lizenzschaden, also den Betrag, den der Urheber für eine reguläre Nutzungslizenz verlangt hätte. Damit verwarfen die Richter die Summe von 150 Euro, die das Landgericht in erster Instanz als Lizenzschaden festgestellt hatte, blieb aber unter den Forderungen des klagenden Rechteinhabers, der 400 Euro pro Song forderte. Auf die rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin.

[Update, 12.09.2014, 13:00]:

Ein fehlerhafter Anrisstext sowie die Bildunterschrift wurden korrigiert. (axk)