Datenschützer gehen in Revision gegen Urteil zu Facebook-Fanseiten

Das Kieler Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz will das Oberverwaltungsgerichtsurteil zu Facebook-Fanseiten von Unternehmen nicht stehen lassen.

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Von
  • dpa

Das juristische Tauziehen um den Datenschutz bei Facebook-Fanseiten von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Land geht weiter. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) werde das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten, teilte das ULD mit. Das Oberverwaltungsgericht hatte am 4. September entschieden, dass schleswig-holsteinische Betreiber von Facebook-Fanseiten für Datenschutzverstöße, die bei der Benutzung der Seite stattfinden, nicht verantwortlich sein sollen. Wegen der "Grundsatzbedeutung" des Falles hatte das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Die jetzt vom OVG vorgelegte Urteilsbegründung sei enttäuschend, sagte der Leiter des Datenschutzzentrums, Thilo Weichert. "Die vom ULD vorgebrachten wesentlichen Argumente werden nur beiläufig erörtert." Das zentrale Argument der Datenschützer, nämlich dass das Betreiben einer Fanpage ein rechtlich und technisch einheitlicher Vorgang ist, bei dem sich Betreiber und Facebook gegenseitig ergänzen und voneinander abhängig sind, sei nicht gewürdigt worden, sagte Weichert weiter. (anw)