Bürgerbeauftragte: EU-Kommission soll Akten zu Tempora herausgeben

Die Geheimhaltung diverser Unterlagen der Europäischen Kommission zum britischen Spähprogramm Tempora verstößt nach Auffassung der Europäischen Bürgerbeauftragten gegen die Transparenz-Verordnung der EU.

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Von
  • Tim Gerber

Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly fordert in einem Schreiben, das heise online vorliegt (PDF), von der Europäischen Kommission die Offenlegung diverser Dokumente, die sich mit dem Lauschprogramm Tempora des britischen Geheimdienstes GCHQ befassen. Die Kommission wird aufgefordert, zu dem Empfehlungsentwurf bis zum Jahresende Stellung zu nehmen und die Dokumente entweder herauszugeben oder angemessen zu begründen, "warum aus ihrer Sicht die Offenlegung verweigert werden muss".

Fordert Offenlegung der TEMPORA-Akten: Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly.

(Bild: Copyright: European Union / European Ombudsma )

Der Empfehlung liegt die Beschwerde eines c't-Redakteurs zugrunde. Kurz nach dem Bekanntwerden des Spähskandals im Jahr 2013 hatte die Redaktion der Zeitschrift bei der Kommission Zugang zu sämtlichen Tempora betreffenden Dokumenten auf Grundlage der Transparenzverordnung der EU (PDF) verlangt. Die Kommission hatte den Zugang zu sämtlichen Dokumenten abgelehnt, weil ihr Bekanntwerden ihre eigenen Untersuchungen der Sache und ihre Beziehungen zum Vereinigten Königreich gefährden könne. Dabei hatte der inzwischen zurückgetretene britische Außenminister William Hague der Herausgabe seines Schreibens an die Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding vom 3. Juli 2013 ausdrücklich zugestimmt. Die Kommission verweigerte die Herausgabe des Dokuments sowie weiterer Unterlagen trotzdem. Darunter befinden sich auch zahlreiche Beschwerden von EU-Bürgern, die sich durch die Späh- und Lauschaktionen des britischen Geheimdienstes in ihren Europäischen Grundrechten (PDF) verletzt sehen.

Mitarbeiter der Bürgerbeauftragten hatten daraufhin bereits im Frühjahr die Dokumente der Kommission gesichtet und waren in einem internen Bericht zu der Auffassung gelangt, dass diese nicht geheimhaltungsbedürftig seien. Die Kommission müsse auch das Interesse der Öffentlichkeit an der Transparenz dieser Vorgänge berücksichtigen. Ob die Kommission der Aufforderung der Bürgerbeauftragten nachkommen wird, ist nicht absehbar. Verbindlich sind ihre Rügen und Stellungnahmen zwar nicht, werden von den EU-Behörden aber in der Regel befolgt. Die Sprecher der Kommission in Brüssel waren am Freitag trotz des dortigen Arbeitstages für heise online nicht für eine Stellungnahme erreichbar. (tig)