Streit um Facebookprofil: US-Drogenfahnder nutzten fremde Identität

Für Undercover-Ermittlungen richteten US-Polizisten ein Facebook-Profil unter dem Namen einer Verdächtigen ein und nahmen dafür private Fotos von ihrem Smartphone – ohne Wissen und explizites Einverständnis der Frau.

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US-Drogenfahnder der Polizeibehörde DEA haben offenbar die Identität sowie private Fotos einer US-Bürgerin genutzt, um damit ohne ihr Wissen ein Facebook-Profil von ihr aufzusetzen. Die unfreiwillig Vorlage stehende US-Bürgerin wurde demnach 2010 wegen des Verdachts verhaftet, Mitglied eines Drogenrings zu sein, und erhielt 2011 eine Bewährungsstrafe. Das falsche Profil wurde von den Ermittlern genutzt, um mit weiteren Verdächtigen Kontakt aufzunehmen, wie aus einem Bericht von Buzzfeed hervorgeht.

Dürfen US-Fahnder die Identität anderer Leute für Undercoverprofile nutzen?

(Bild: Screenshot)

Das Profil wurde demnach kurz nach der Verhaftung eingerichtet und wahrscheinlich für mindestens drei Monate genutzt. Die dabei verwendeten Bilder soll einer der DEA-Beamten vom bei der Verhaftung beschlagnahmten Smartphone der Frau entnommen haben. Die selber nicht auf Facebook aktive Frau will laut Bericht erst über Freunde von dem Account erfahren haben. Inzwischen hat sie Zivilklage eingereicht, in der 250.000 US-Dollar Schadenersatz gefordert werden. Laut Informationen der Washington Post wurde inzwischen ein Schlichtungsverfahren eingeleitet.

Der Klageschrift zufolge sollen auf Facebook auch Fotos gepostet worden sein, die sie im Bikini beziehungsweise Unterwäsche zeigen. Ebenfalls sollen Bilder vom Sohn sowie der Nichte der Frau – beides Kleinkinder – gepostet worden. Die Behörde verteidigte ihr Vorgehen damit, dass die Frau zwar nicht explizit in die Einrichtung des Profils und der Nutzung ihrer Bilder zugestimmt habe – sie habe allerdings ihr Einverständnis gegeben, dass auf Informationen auf ihrem Smartphone zugegriffen werden kann und diese auch für die Ermittlungen genutzt werden können.

Prinzipiell sind Fakeprofile auf Facebook nicht erlaubt, wie es in Community-Standards des sozialen Netzwerks klar formuliert wird. Erst kürzlich kam es zu öffentlichen Protesten, als Profile von Drag Queens gelöscht wurden, die sich statt mit Geburtsnamen mit ihren Pseudonymen angemeldet hatten. (axk)