Problemlöschung

Die New York Times bemängelt das europäische "Recht auf Vergessen"– und vergisst, dass sie selbst schon vor Jahren für eine bedeutend umfangreichere Löschaktion verantwortlich war.

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Von
  • Peter Glaser

Die New York Times bemängelt das europäische "Recht auf Vergessen" – und vergisst, dass sie selbst schon vor Jahren für eine bedeutend umfangreichere Löschaktion verantwortlich war.

Die New York Times ist von Google im Lauf der letzten Monate darauf hingewiesen worden, dass fünf ihrer Artikel aus der europäischen Versionen der Suchmaschine entfernt wurden, um dem europäischen "Recht auf Vergessen" Genüge zu tun. Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai entschieden, dass Suchmaschinen Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten unter Umständen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Von den fünf Artikeln der New York Times waren drei eindeutig personenbezogen – zwei Hochzeitsankündigungen und eine Todesanzeige aus dem Jahr 2001. Ein wenig Online-Recherche (mit der Hilfe von Google) ergibt, dass in jeder der betroffenen Veröffentlichungen eine Person mit einer Verbindung nach Europa vorkommt.

In den beiden übrigen Artikeln war offenbar die Reputation der betreffenden Personen bzw. Gruppen der ausschlaggebende Anlass gewesen, eine Löschanforderung an Google zu richten. In dem einem Artikel, einem Feature über eine Live-Theaterproduktion des Ensembles De la Guarda aus dem Jahr 1998, ist es schwierig, den Einwand, der zur Löschung geführt haben könnte, auch nur zu erahnen.

Den Sommer über hatte Google auch mehrere europäische Medien, darunter den Spiegel, die BBC und den Guardian darüber informiert, dass einige ihrer Online-Artikel aus den europäischen Suchergebnissen entfernt worden waren. In einer bizarren Wendung reaktivierte Google später einige der entfernten Links auf Guardian-Artikel, nachdem das Blatt Die Lösch-Entscheidung in Frage gestellt hatte.

Im übrigen war die New York Times auch schon selbst maßgeblich an umfangreichen Löschungen von Artikeln beteiligt. Im Januar 2002 hatte der Chronicle of Higher Education, eine amerikanische Fachzeitschrift für das Bildungswesen, erstmals auf eine beunruhigende Entwicklung hingewiesen. Forscher und Rechercheure, die für ihre Arbeit auch auf Zeitungs-Datenbanken angewiesen waren, sahen sich mit schwindenden Textbeständen konfrontiert. Grund dafür war eine höchstgerichtliche Entscheidung, der zufolge die zusätzliche Online-Veröffentlichung eines Artikels extra vergütet werden muss. Um Honorarnachforderungen zu entgehen, hatten, wie sich nun nach und nach herausstellte, Verlage damit begonnen, die Artikel freier Mitarbeiter aus ihren Datenbanken zu löschen.

Das Verfahren ist als The New York Times Company v. Jonathan Tasini in die Annalen eingegangen – Tasini war damals Vorsitzender der Autorengewerkschaft National Writers Union, die in den USA kurioserweise Teil der United Automobile Workers (UAW) ist.

Der Historiker Stanley N. Katz von der Princeton University bezeichnete das Vorgehen der Verlage damals als "verheerend" und eine schwere Behinderung der Forschung von Sozialwissenschaftlern und Historikern. Aber nicht alle Wissenschaftler hielten die Löschungen für eine schlechte Sache. Bonnie Sue Brennen von der Universität von Missouri in Columbia fand, dass unzuverlässige Datenbanken faule Studenten dazu zwingen könnten, schnelle Online-Recherchen zu vermeiden und wieder die Papierform als Forschungsressource zu nutzen.

Die Löschung funktioniert auch ohne Computer. 2007 wurden Gerüchte laut, aus der Bibliothek der Katholischen Universität Eichstätt seien tonnenweise Bücher verschwunden. Es gebe "gewisse Anhaltspunkte, dass Bücher weggeworfen wurden, die hätten aufbewahrt werden müssen", so der Vorstand der Universitätsstiftung. Kapuzinermönche hatten der Bibliothek 1999 mehr als 350.000 Bücher überlassen, darunter unersetzliche Einzelstücke. Eine Untersuchung ergab, dass zwischen Juni 2005 und Oktober 2006 insgesamt 80 Tonnen Bücher in 17 Containern entsorgt worden waren. Etliche tauchten – immerhin – in Antiquariaten wieder auf. (bsc)