Experten-Anhörung bei Google: "Recht auf Vergessen ist eine Chimäre"

Sachverständige waren sich bei einer Anhörung des Google-Beirats in Berlin einig, dass das viel diskutierte EuGH-Urteil kein "Recht auf Vergessen" festschreibt. Google will aus den Sitzungen in sieben Ländern für die Umsetzung des Urteils lernen.

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Die Folgen des EuGH-Urteils, demzufolge Links auf Webseiten mit sensiblen Daten unter Umständen aus dem Index einer Suchmaschine gelöscht werden müssen, werden in Expertenkreisen heftig debattiert. Bei einer Anhörung durch den Google-Beirat waren sich Sachverständige am Dienstag in Berlin nur einig, dass die Luxemburger Richter entgegen einer weitverbreiteten Lesart des Beschlusses kein allgemeines "Recht auf Vergessen" geschaffen hätten.

Googles Grandseigneur Eric Schmidt nahm an der Beiratssitzung in Berlin teil.

(Bild: dpa (Archivbild))

Das Experten-Gremium soll Google bei der Umsetzung des Urteils beraten und im nächsten Jahr einen Bericht vorlegen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist dabei, auch Wikipedia-Gründer Jimmy Wales gehört unter anderem dazu. Für Google übernimmt Verwaltungsratschef Eric Schmidt den Vorsitz, Justiziar David Drummond ist ebenso mit von der Partie. Der Beirat macht in sieben europäischen Hauptstädten Station und lässt sich von nationalen Experten beraten, wie sich das "Recht auf Vergessen" praktisch umsetzen lässt.

Der EuGH-Beschluss erlaube es einer Einzelperson, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihren Daten durch eine Suchmaschine einzulegen, erklärte Moritz Karg vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten bei der Anhörung in Berlin. Das Urteil sei auch nur auf Suchmaschinenbetreiber anzuwenden, nicht etwa auf Inhaltsplattformen wie die Wikipedia. Entscheide sich Google zur Herausnahme eines Verweises, müsse dies "technisch gesehen global" gelten. "Nicht sicher" ist sich hingegen Michaela Zinke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), ob das Urteil "nur europäisch wirken kann" oder von Google weltweit zu implementieren sei.

Der Rechtsanwalt Niko Härting tat das vielbeschworene Recht auf Vergessen als "naturrechtlich verbrämte romantische Chimäre" ab. Der EuGH wolle Persönlichkeitsrechten im Zweifel den Vorrang einräumen, was eine "Vorstufe zur Zensur" darstelle. Das derzeitige Datenschutzprinzip, dass eine Verarbeitung personenbezogener Informationen zunächst verboten sei, "untersagt Kommunikation". Der Gesetzgeber müsse daher die Informationsfreiheit in der geplanten EU-Datenschutzreform stärken.

Für Christoph Fiedler vom Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) macht das Urteil klar, "dass Suchmaschinen strenger behandelt werden als journalistische Archive". Das postulierte Recht auf "erschwerte Auffindbarkeit" beziehe sich nicht auf Pressepublikationen, sondern auf "Suchanfragen anhand des Namens einer Person". Wer eine herausgehobene Stellung einnimmt, muss laut Fiedler öffentliche Informationen über sich weiterhin auch für die Vergangenheit dulden. Auch Matthias Spielkamp von der Organisation Reporter ohne Grenzen unterstrich das Interesse von Bürgern, Informationen frei beziehen zu können.

Neu sei, dass nun nicht nur Journalisten, sondern auch Suchmaschinenbetreiber eine Balance zwischen Pressefreiheit und Privatsphäre finden müssten, fügte der Berliner Richter Ulf Buermeyer hinzu. Es habe quasi ein zweiter, der Erstpublikation nachgelagerter Ausgewogenheitstest stattzufinden, der aber von öffentlichen Gerichten gegebenenfalls zu überprüfen sei. Google riet der Verfassungsrechtler, bei seiner Entscheidungsfindung ähnliche Prozessregeln einzuführen wie vor Gericht und ein faires Verfahren zu gewährleisten. Zudem müssten einmal ergangene Auslistungsbeschlüsse permanent überprüft werden, da sich das öffentliche Interesse an einer Information wandele.

Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt, der die Sitzung leitete, sprach von vielen "vertrackten legalen und rechtlichen Fragen", mit denen sich die Kalifornier angesichts der bisher eingegangenen rund 146.000 Löschanträgen befassen müssten. Diese widersprächen der Kernidee von Google, möglichst viele Informationen weltweit zugänglich zu machen. Er sei daher gespannt auf den Bericht, den der Beirat nach insgesamt sieben Anhörungen Anfang 2015 vorlegen solle. (vbr)