Bundestag beschließt Reform der Anti-Terror-Datei

Das Parlament hat eine Novellierung der Anti-Terror-Datei verabschiedet, mit der Informationen über Kontaktpersonen etwas besser geschützt werden sollen. Der Opposition geht das Vorhaben längst nicht weit genug.

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Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition den umstrittenen Regierungsentwurf zur Änderung der Anti-Terror-Datei (ATD) mit schwarz-roten Korrekturen beschlossen. Die Abgeordneten folgten damit einer Empfehlung des federführenden Innenausschusses. Ziel des Vorhabens ist es, Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu der Datenbank umzusetzen, das im April 2013 Nachbesserungen angemahnt hatte.

Die Opposition sieht Informationen über Kontaktpersonen nicht ausreichend geschützt

Mit der Novellierung werden vor allem die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktleuten und die Nutzungsmöglichkeiten verdeckt bereitgestellter, erweiterter Datenbestände überarbeitet. Die Opposition votierte dagegen.

Juristen brachten in einer parlamentarischen Anhörung Bedenken vor, ob der ursprüngliche Regierungsvorschlag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Koalition hat daher festgelegt, dass Ausführungen zu Kontaktpersonen künftig nicht mehr eigenständig recherchierbar, sondern nur noch verdeckt zusammen mit den Stamminformationen der eigentlich Terrorverdächtigen gespeichert werden dürfen.

Angaben zu so erfassten Personen gelten künftig als "erweiterte Grunddaten". In der Regel können diese erst übermittelt werden, wenn zugangsberechtigte Behörden bei der speichernden Stelle nach deren Rechtsvorschriften nachfragen. In Eilfällen sind aber auch die erweiterten Informationen für jede anfragende Behörde sofort verwendbar.

Nicht eingegrenzt hat Schwarz-Rot den Umfang der Datenkategorien, die über Kontaktpersonen gespeichert werden können. So fallen darunter weiterhin etwa Informationen aus der Telekommunikation einschließlich besuchter Webseiten. Auch wer etwa als Hassprediger Gewalt nur befürwortet, kann nach wie vor erfasst werden. Das Merkmal des "Unterstützens" von Terrorgruppen wird mit dem Zusatz eingeschränkt, dass es sich um eine willentliche Förderung terroristischer Aktivitäten handeln muss.

Die "erweiterte Datennutzung" soll erlaubt sein für "Rechercheprojekte", um terroristische Bestrebungen aufzuklären sowie um "qualifizierte" Straftaten zu verfolgen und zu verhüten. Sie wird zunächst auf zwei Jahre befristet. Ein Behördenleiter oder Stellvertreter muss ein solches Projekt genehmigen, ebenso die für Geheimdienstkontrolle zuständige G10-Kommission des Bundestags. Diese neuen Bestimmungen zum erweiterten Auswerten sollen auch auf die Rechtsextremismusdatei übertragen werden.

Die Opposition kritisierte das Vorhaben scharf. Das Änderungsgesetz sei "dürftige Flickschusterei", rügte die Linke Ulla Jelpke. Es bereinige nicht einmal die gröbsten Verfassungsverstöße, sondern lege den Grundrechten mit "Gummiparagraphen" weitere Ketten an. Den Geheimdiensten stelle der Entwurf einen Freibrief aus. Die Grüne Irene Mihalic bedauerte, dass es die Koalition nicht geschafft habe, den Entwurf verfassungskonform zu machen: "Sie stören sich am Trennungsprinzip zwischen Polizei und Geheimdiensten nicht im Geringsten."

Günter Krings (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sprach von einem "guten und praktikablen" Vorstoß, der allen Seiten gerecht werde. Vor einer "neuen Dimension des Terrors" durch den "Islamischen Staat" warnte Uli Grötsch (SPD). Jeder Tag zähle, wenn es darum gehe, Anschläge in Deutschland zu verhindern: "Wir müssen diesen Verbrechern informationstechnisch einen Schritt voraus sein." (anw)