kinox.to nach Razzia weiter online: Behörden haben keinen Zugang

Obwohl die Behörden nach den Betreibern des Film-Portals kinox.to fahnden, bleibt es vorerst wohl online: den Ermittlern fehlen die Zugangscodes. Den Flüchtigen werden zudem zahlreiche andere Websites zugerechnet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 307 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Auch nach den umfangreichen Polizeiaktionen gegen die mutmaßlichen Betreiber des Streaming-Portals kinox.to, des einschlägigen Forums MyGulli sowie der Sharehoster Bitshare und Freakshare sind die Angebote weiter online. Die Behörden haben nach eigenen Angaben keinen Zugang zu den Servern. Den haben nach Einschätzung der Ermittler die zwei Hauptverdächtigen, die weiter auf der Flucht sind. "Das macht es kompliziert", sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegenüber dpa.

Kinox.to ist weiter online: Die Behörden haben keinen Zugang – und die Betreiber sind auf der Flucht.

(Bild: dpa, Matthias Hiekel)

Mit einer Razzia in mehreren Bundesländern hatten Spezialkräfte am vergangenen Mittwoch versucht, die Betreiber von kinox.to aufzuspüren. Insgesamt gibt es vier Hauptbeschuldigte, zwei von ihnen konnten in der vergangenen Woche im Raum Düsseldorf festgenommen werden. Die anderen Hauptverdächtigen, zwei 25 und 21 Jahre alte Brüder, haben sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits im Sommer ins Ausland abgesetzt. Die Polizei hatte am Mittwoch auch das Elternhaus der beiden in Lübeck durchsucht.

Die Männer sollen Konkurrenten massiv bedroht haben, um sie aus dem Geschäft zu drängen. "Man hat da alle Mittel genutzt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dabei sei "auch schon mal ein Auto in Flammen aufgegangen". Der Vorwurf lautet deshalb auch auf Brandstiftung. Die Behörden gehen davon aus, dass die Gesuchten gewaltbereit und möglicherweise bewaffnet sind.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt auch die Ermittlungen im Fall kino.to, die zu zahlreichen Verurteilungen der Betreiber und ihrer Helfer geführt hatten. Als sich in dem ursprünglich in Lübeck geführten Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von kinox.to Hinweise auf Zusammenhänge mit kino.to ergaben, übergab die Staatsanwaltschaft Lübeck das Strafverfahren im Juli 2014 an die Dresdner Kollegen.

Der Gründer des illegalen Filmportals Kino.to wurde zu einer Haftsstrafe verurteilt.

(Bild: dpa, Hendrik Schmidt/Archiv)

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen (GVU) hat die nun Beschuldigten eigenen Angaben zufolge seit 2011 auf dem Radar. Bei der Recherche über das Download-Portal Rom-Freaks.net seien Verbindungen zu verschiedenen anderen Angeboten aufgefallen, darunter ein Affiliate-Netzwerk für Werbung sowie die beiden Sharehoster Bitshare und Freakshare.

Die GVU geht davon aus, dass die Betreiber neben kinox.to auch für die Angebote Movie4k, MyGully.com, boerse.sx, sceneload und Warez-load verantwortlich sind. Insgesamt rechnet die GVU den Verdächtigen über 30 einschlägige Websites zu. Auch zu den inzwischen abgeschalteten Portalen kino.to und movie2k.to gab es offenbar Verbindungen, weshalb der Fall schließlich in Dresden landete.

Die Kombination von Link-Portalen und Sharehostern ist ein einträgliches Geschäftsmodell, das den Betreibern von kino.to Millionen-Umsätze bescherte: Die Filme werden auf den Hoster hochgeladen und über die Link-Portale vermarktet. Dabei verdienen die Betreiber an den Gebühren, die Nutzer der Sharehoster für ungehinderten Zugang zu den Dateien zahlen, sowie an Werbeeinblendungen.

Gehostet werden solche Angebote in der Regel im Ausland, die Identität der Betreiber wird dabei verschleiert. Kinox.to ist bei einem Hoster namens Akrino mit Sitz auf den Britischen Junferninseln registriert. Die GVU hat nach eigenen Angaben Hinweise darauf, dass Akrino zum russischen Internetdienstanbieter Russian Business Network (RBN) gehört, dem Verbindungen zur organisierten Internetkriminalität nachgesagt werden. (vbr)