Streaming-Portal Kinox.to: Mutmaßliche Betreiber zur Fahndung ausgeschrieben

Die sächsische Polizei hat in Verbindung mit der Razzia bei den mutmaßlichen Betreibern von Kinox.to zwei Verdächtige zur Fahndung ausgeschrieben. Ihnen werden demnach eine ganze Reihe von Straftaten vorgeworfen.

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kinox.to

(Bild: dpa, Matthias Hiekel)

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Wenige Tage nach der Razzia bei den mutmaßlichen Betreibern des Streaming-Portals kinox.to hat die sächsische Polizei die beiden nun zur Fahndung ausgeschrieben. Den Brüdern wird demnach vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Portal und den Filehostern Freakshare und Bitshare eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben. In Verbindung damit werden sie beschuldigt, "seit spätestens 2009 Straftaten, wie Räuberische Erpressung, Nötigung, Brandstiftung, Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung, begangen zu haben." Es sei ein internationaler Haftbefehl ausgestellt und man könne nicht ausschließen, dass die beiden im Besitz von Schusswaffen seien.

Kinox.to ist trotz Fahndung weiter online.

(Bild: dpa, Matthias Hiekel)

Wie die Polizei in den Fahndungsaufrufen weiterhin erläutert, seien die beiden dringend tatverdächtig mehrere "Raubkopienportale", Warez-Seiten und "auf die Raubkopienspeicherung spezialisierte Filehoster" betrieben zu haben. Die Brüder sind demnach 21 und 25 Jahre alt, wurden im Kosovo beziehungsweise Schweden geboren und haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Trotz der Razzia ist die mutmaßlich von ihnen betriebene Seite Kinox.to weiterhin online. Darauf prangt seit wenigen Tagen eine Verhöhnung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen (GVU), in der auch für die Werbung gedankt wird.

Insgesamt gibt es in dem Fall neben den beiden flüchtigen Brüdern noch zwei weitere Hauptbeschuldigte. Zwei seien im Raum Neuss und Düsseldorf festgenommen worden, hatte die Polizei erklärt. Ihnen allen wird vorgeworfen, mit ihren Portalen den geschlossenen Vorgänger kino.to nachempfunden zu haben. Dessen Betreiber waren verurteilt worden, woraufhin die nun Beschuldigten "einfach weitergemacht" hätten. Auch wenn die Staatsanwaltschaft überzeugt ist, dass dieses Nachfolgeportal illegal ist, ist es weiterhin online. Um es vom Netz zu nehmen, fehlen demnach die Zugangscodes, die bei den Flüchtigen vermutet werden. (mho)