Opposition will Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber verringern

Die Linken und die Grünen legen einen eigenen Gesetzentwurf vor, um Hotspot-Anbieter höhere Rechtssicherheit zu verschaffen.

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Opposition will Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber verringern
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Die Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen haben einen Gesetzenwurf vorgelegt, mit dem sie mehr Rechtssicherheit für WLAN-Besitzer schaffen wollen. Damit sollen private und kommerzielle Hotspot-Anbieter von der sogenannten Störerhaftung freigestellt werden. Sie sollen nicht mehr prüfen müssen, dass ihr WLAN davor geschützt ist, von außenstehenden Dritten für Rechtsverletzungen missbraucht zu werden.

Die Opposition plädiert dafür, die Haftungsfreistellungen in Paragraph 8 Telemediengesetz (TMG) für gängige Internetprovider klarzustellen und zu ergänzen. So soll der "Ausschluss der Verantwortlichkeit" künftig ausdrücklich auch für kommerzielle und nicht-gewerbliche Betreiber öffentlicher Funknetzwerke gelten. Dabei sollen auch "Ansprüche auf Unterlassung" eingeschlossen werden.

Mit ihrem Vorschlag, der sich an einem Vorschlag des Vereins Digitale Gesellschaft anlehnt, will die Opposition der Bundesregierung und Schwarz-Rot Dampf machen. CDU/CSU und SPD vereinbarten zwar in ihrem Koalitionsvertrag voriges Jahr, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber abmildern zu wollen. Seitdem hat sich aber trotz Ermahnungen aus der Internetwirtschaft wenig getan.

Der Netzexperte der Grünen, Konstantin von Notz, spricht daher von einem "wahren Trauerspiel". Die Regierung verstricke sich in "wirren Aussagen" und habe in ihrer Digitalagenda zudem nur gewerbliche WLAN-Anbieter etwa an Flughäfen, in Hotels oder Cafés für eine Besserstellung ins Auge gefasst. (anw)