Datenschutzmängel in Facebooks App-Zentrum

Wer ein Spiel von Facebooks App-Zentrum aus nutzt, willigt damit auch der Weitergabe seiner Daten an Dritte ein. Facebook informiere darüber aber nicht ausreichend und transparent genug, befand das Landgericht Berlin.

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Facebook

(Bild: dpa, Armin Weigel)

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Von
  • dpa

Facebook informiert Nutzer seines App-Zentrums nicht ausreichend über die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte. Das hat das Landgericht Berlin auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hin entschieden (Az.: 19 O 60/13). Will ein Kunde ein Spiel aus Facebooks App-Zentrum nutzen,
bestätigt er bislang mit einem Klick gleichzeitig sein Einverständnis zur umfangreichen Weitergabe persönlicher Daten an Dritte. Darunter auch Informationen über Freunde der Nutzer, Chatinhalte oder das Recht, Beiträge im Namen des Nutzers zu veröffentlichen.

Solch eine Weitergabe erfordere nach deutschem Recht aber eine bewusste und informierte Einwilligung, so der vzbv. Das Gericht schloss sich dieser Meinung an. Die aktuelle Formulierung – sie ist in hellgrauer Schrift unterhalb des Zustimmungsbuttons sichtbar – sei intransparent und irreführend, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (axk)