US-Handelsaufsicht nimmt Scanner-Patent-Troll an die Kandare
Die US-Lizenzierungsfirma MPHJ hat sich mit der der Federal Trade Commission (FTC) darauf geeinigt, dass sie sich nicht falsch oder haltlos über ihre Schutzrechte zum Scannen im Netzwerk mehr äußert.
Abbildung aus dem Patent 6,185,590, das MPHJ fĂĽr seine AnsprĂĽche vorbrachte.
Die Lizenzierungsfirma MPHJ und die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) wollen ihren Streit über eine Abmahnwelle des berüchtigten Scanner-Patent-Trolls außergerichtlich beilegen. Laut dem Vergleichsvorschlag, den die FTC Ende vergangener Woche öffentlich gemacht hat, geloben MPHJ, der Unternehmenseigner Jay Mac Rust und die für ihn tätige Anwaltskanzlei Farney Daniels, sich nicht mehr falsch oder haltlos über gewerbliche Schutzrechte zum Einsatz von Scannern in Netzwerken zu äußern.
Sie dürfen demnach nicht mehr behaupten, dass bereits zahlreiche Firmen daran interessiert waren, US-Patente auf Dokument-zu-E-Mail-Systeme zu lizenzieren. Auch andere täuschende Angaben wie anzudrohen, demnächst vor Gericht zu gehen, werden ihnen untersagt. Die Öffentlichkeit kann den Vergleichsentwurf bis zum 8. Dezember kommentieren. Danach entscheidet die FTC, ob sie die Vereinbarung in Kraft setzt. Nach jeder Zuwiderhandlung droht eine Strafe von bis zu 16.000 US-Dollar.
MPHJ und über 100 Tochtergesellschaften hatten in den vergangenen Jahren Forderungsschreiben an 16.465 mittelständische Firmen verschickt. Darin verlangten sie Lizenzgebühren für den Einsatz von Scannern in einem Netzwerk. Danach kamen die Abmahnungen von der Kanzlei, beim dritten Mal lag ihnen ein Entwurf für ein gerichtliches Klageschreiben bei. Neben der FTC waren auch einzelne US-Bundesstaaten wie Minnesota, Vermont, New York und Nebraska gegen das Treiben der Firmen vorgegangen.
Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) wertet die Einigung als Erfolg für die FTC und die Wirtschaft. Das Verfahren zeige, dass die FTC künftig eine stärkere Rolle im Kampf gegen Patent-Trolle einnehmen könne. Auch müsse das US-Patentgesetz umfassend reformiert werden, um gewerbliche Schutzrechte minderer Qualität von vornherein besser aussieben zu können. (anw)