SMS-"Entführung" durch iMessage: Richter lässt Zivilklage gegen Apple zu

In Kalifornien gelang es dem iPhone-Hersteller nicht, eine Klage wegen Problemen im Zusammenhang mit der Weiterleitung von SMS-Nachrichten abweisen zu lassen. Die zuständige Richterin ist für Apple keine Unbekannte.

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iPhone und Samsung-Gerät

(Bild: dpa, Kimimasa Mayama)

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Apples iMessage-Probleme beim Wechsel von Nutzern auf Android und andere Plattformen haben ein Nachspiel vor Gericht. Die Klage, die vor dem United States District Court für den nördlichen Distrikt Kaliforniens von einer Kundin eingereicht worden war, ist laut Einschätzung der zuständigen Richterin grundsätzlich zulässig und darf fortgeführt werden, wie Reuters meldet.

Die ehemalige Apple-Kundin Adrienne Moore hatte eine Klage eingereicht, die zur Sammelklage werden könnte, weil ihr nach dem Wechsel von einem iPhone 4 auf ein Samsung Galaxy S5 plötzlich SMS-Botschaften nicht mehr zugestellt worden waren. Der Grund dafür lag darin, dass Moore Apples iMessage-Funktion auf ihrem iPhone nicht deaktiviert hatte. Diese ist auf iPhones stets an die Mobilfunknummer gekoppelt und ersetzt die SMS-Funktion unter iOS-Usern.

Versuchten andere Nutzer von iOS-Geräten, Moore eine Nachricht zu schreiben, wurden diese weiter per iMessage versendet. Da Moore hierfür nach dem Wechsel in die Android-Welt das passende Empfangsgerät (iPhone, iPad, iPod touch oder Mac) fehlte, landeten die Nachrichten im digitalen Nirgendwo, statt wie gewünscht per SMS versendet zu werden.

Apple hat das Problem mittlerweile im Griff und stellt ein eigenes Webformular zur Verfügung, über das der Nutzer seine Handy-Nummer aus dem iMessage-Dienst streichen kann – selbst dann, wenn er das iPhone nicht mehr zur Hand hat. Zuvor musste hierfür der Kundensupport kontaktiert werden, da iMessage nur auf dem jeweiligen Endgerät deaktiviert werden könnte.

Die zuständige Richterin in dem Fall ist für Apple keine Unbekannte: Es handelt sich um Lucy Koh, die auch im bitter geführten Verfahren Apple vs. Samsung zuständig war. Koh sagte, die Klägerin müsse nicht ein absolutes Recht zu Grunde legen, dass wirklich alle Nachrichten zugestellt würden, um zu zeigen, dass Apple ihren Mobilfunkvertrag "gestört" habe. Apple wiederum hatte argumentiert, das Unternehmen habe nie behauptet, iMessage und die Messages-App würden erkennen, wenn ein Nutzer zu einem Konkurrenzprodukt wechsele. (bsc)