Section Control: Strecken-Radar wird erstmals auf der Straße getestet

Vor dem Blitzer wird kräftig auf die Bremse getreten – und danach geht die Raserei weiter. Genau das soll ein Strecken-Radar verhindern, den Niedersachsen 2015 als erstes Bundesland testet. Doch wie steht es um den Datenschutz?

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Strecken-Radar wird erstmals auf der Straße getestet

Section Control in Österreich

(Bild: ÖAMTC)

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Niedersachsen testet als erstes Bundesland bei Hannover einen Strecken-Radar, bei dem das Tempo der Autofahrer über einen längeren Abschnitt kontrolliert wird. Der Pilotversuch soll Mitte kommenden Jahres auf der Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und Laatzen auf einem drei Kilometer langen Abschnitt beginnen, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Freitag.

Auf der stark befahrenen Straße drücken viele Autofahrer zu sehr aufs Gas und Unfälle häufen sich. Bei den Geschwindigkeitskontrollen der Polizei seien in dem ausgewählten Abschnitt durchschnittlich alle zehn Minuten Raser erheblich zu schnell unterwegs. Nach dem Aufbau im März soll der Strecken-Radar vom kommenden Herbst an für 18 Monate getestet werden. Raser müssen dann mit Bußgeldern rechnen. Schilder weisen aber auf den Radar hin.

Schematische Darstellung der Abschnittskontrolle

(Bild: ÖAMTC)

Bei der Abschnittskontrolle wird jedes Fahrzeug zunächst fotografiert und die Daten verschlüsselt gespeichert. Am Ende der Strecke wird es erneut erfasst und die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt diese über einem Limit, bekommt die Polizei die Daten.

In Österreich und den Niederlanden gibt es den Strecken-Radar bereits seit Jahren. "Rund 70 Prozent aller tödlichen Unfälle in Niedersachsen passieren auf den Straßen außerhalb von Städten und Ortschaften. Deshalb ist unser Land dafür prädestiniert, ein Pilotprojekt zur Abschnitts-Kontrolle nach den Vorgaben des Deutschen Verkehrsgerichtstages zu starten", sagte Pistorius.

Der Verkehrsgerichtstag hatte sich schon 2009 für einen Versuch mit der Section Control (Abschnittskontrolle) auf einer unfallträchtigen Strecke ausgesprochen. Es gab aber Datenschutzbedenken. Das Speichern von Bildern Fahrzeugen, die sich an das Tempolimit halten, wurde als ein unerlaubtes Speichern personenbezogener Daten angesehen. Bei der von Niedersachsen vorgesehenen Technik kann auf die Daten nur bei einem Tempoverstoß zugegriffen werden. Sonst werden die Fotos automatisch sofort gelöscht, ohne dass zwischendurch eine Zugriffsmöglichkeit besteht.

Der Landesdatenschutzbeauftragte in Niedersachsen stimmte dem Pilotversuch grundsätzlich zu, allerdings werde noch auf detaillierte Unterlagen zur verwendeten Technik gewartet, sagte der Sprecher der Datenschutzbehörde, Michael Knaps. Diese seien verfügbar, sobald die Ausschreibung bis Ende des Jahres abgeschlossen und ein Hersteller ausgewählt sei, teilte das Ministerium mit.

Wenn der Strecken-Radar danach dauerhaft eingesetzt werden soll, muss entweder das niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz oder bei einem bundesweiten Einsatz das Straßenverkehrsgesetz geändert werden.

Die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten in Niedersachsen stieg in den ersten drei Quartalen dieses Jahres deutlich an. Von Januar bis September 2014 kamen bei Unfällen 317 Menschen ums Leben, knapp fünf Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verletzten stieg um 7,4 Prozent auf 32.112. (mit Material der dpa) / (anw)