EU-Datenschützer: Google muss Links weltweit löschen

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat Richtlinien zum Umsetzen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum "Recht auf Vergessen" beschlossen. Sie fordert Google auf, Suchergebnisse auch auf .com-Domains zu entfernen.

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«Recht auf Vergessen»

(Bild: dpa, Karl-Josef Hildenbrand/Symbol)

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Der Streit zwischen europäischen Datenschützern und Google über die Handhabe des "Rechts auf Vergessen" weitet sich aus. Die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten hat den kalifornischen Internetkonzern jetzt nach mehrmonatiger Beratung aufgefordert, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten global nicht mehr in Suchergebnissen anzuzeigen.

Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt betonte dagegen mehrfach, er interpretiere das Urteil so, dass einschlägige Links nur von europäischen Sites der Suchmaschine zu löschen seien. Der Grandseigneur der Kalifornier richtete im Juli einen Expertenbeirat ein, der Google beim Anwenden des Richterspruchs beraten und dazu 2015 Empfehlungen aussprechen soll. Bei einer Anhörung des Gremiums in Berlin warnten Sachverständige jüngst davor, dass ein weltweiter Löschanspruch schwere Auswirkungen auf die Kommunikations- und Informationsfreiheit haben könnte.

Verschiedene Datenschutzbeauftragte ließen im Sommer bereits durchblicken, dass ihrer Ansicht nach die Verpflichtung zum Entfernen von Links ihrer Ansicht nach im gesamten Internet gelten müsse. Mit den neuen Richtlinien einigte sich die ganze Datenschutzgruppe auf diesen Appell. Dieser ist zwar gesetzlich nicht bindend. Nationale Gesetzgeber könnten ihn aber als Ansporn sehen für das Verabschieden entsprechender Regeln, erklärte die Leiterin der Runde, die Französin Isabelle Falque-Pierrotin, laut Agenturberichten bei der Präsentation des Beschlusses am Mittwoch in Brüssel.

Google könne nicht darauf vertrauen, dass Nutzer Suchmaschinen über ihre nationalen Webauftritte wie google.de aufriefen, begründen die Datenschützer ihre Haltung. Der EuGH habe nach einem "effektiven und vollständigen Schutz" des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Betroffener gerufen und betont, dass das europäische Recht nicht umgehbar sein dürfe. Dies bedeute, dass eine Herunternahme sich auch auf alle relevanten, international abrufbaren .com-Domains von Google und anderer Suchanbieter auswirken müsse.

Die Gruppe unterstreicht, dass die beanstandeten Informationen nicht aus dem Index von Suchmaschinen zu löschen seien. Dies stelle sicher, dass entsprechende Berichte über andere Suchbegriffe oder den direkten Zugriff auf die Quelle weiter zugänglich blieben. Google hat laut seinem aktuellen Transparenzbericht seit Mai 174.226 Löschanträge erhalten, die sich auf 602.479 Links beziehen. Davon habe man 41,5 Prozent in Europa entfernt. (axk)