LKW-Maut: Neuer Mautvertrag kommt mit Sonderkonditionen für Toll Collect

In dieser Woche soll Verkehrsminister Alexander Dobrindt den geheimen Verlängerungsvertrag für die LKW-Maut unterschreiben. Er begünstigt nach Informationen des "Spiegels" einseitig Toll Collect und die Anteilseigner Daimler und Deutsche Telekom.

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LKW-Maut: Neuer Mautvertrag kommt mit Sonderkonditionen für Toll Collect

(Bild: Toll Collect)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Nach dem Entschluss der Bundesregierung, den Betreibervertrag mit Toll Collect zu verlängern, soll nun der Verlängerungsvertrag unterzeichnet werden, der die Mauterhebung bis 2018 absichert. Das Vertragswerk mit zahlreichen Anlagen wurde vorab dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel zugespielt. Es enthält etliche Punkte, über die sich Toll Collect freuen kann.

So wird das Unternehmen von der Informationspflicht befreit, wenn es Software-Updates oder Änderungen in den On-Board-Units (OBUs) durchführt. Sollte der Bund das System in Eigenregie übernehmen, erhält er für die OBUs und die Mautkontrollbrücken, die über den deutschen Autobahnen hängen, nur einfache Nutzungsrechte. Alle weiteren Rechte wie die der internationalen Verwertung oder der Patentrechte, verbleiben bei den Anteilseignern von Toll Collect.

Wenn der Vertrag verlängert und die LKW-Maut schrittweise um 1000 Straßenkilometer und auf LKW ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht ausgebaut worden ist rechnet das Verkehrsministerium mit zusätzlichen Einnahmen von einer Milliarde Euro. Die "Verlängerungsvereinbarung", die dem Spiegel vorliegt, enthält einige Abweichungen gegenüber dem ursprünglichen, ebenfalls geheimen Maut-Vertrag. In einem Vermerk des Verkehrsministeriums heißt es nach Angaben des Blattes: "Diese Abweichungen sind zumindest ganz überwiegend zum Vorteil von Toll Collect."

So kann das Mautkonsortium erstmals unlimitierte jährliche Kosten für die Mauterbringung in Rechnung stellen, während die Aufwandsentschädigung bisher auf 400 Millionen Euro begrenzt war. Außerdem sichert die Bundesregierung dem Mautbetreiber feste Renditen zu. Noch wichtiger dürfte der Wegfall der Informationspflicht bei Änderungen in der Hard- und Software sein, besonders vor dem Hintergrund, dass der Bund bei der für 2018 avisierten Übernahme des Gesamtsystems nur einfache Nutzungsrechte erhält. Zudem sind die die Strafen bei Einzel-Verstößen gegen die Vorgaben des Bundes auf 500.000 Euro gedeckelt und damit halbiert worden.

Unberührt von der "Verlängerungsvereinbarung" sind die Schadenersatzforderungen von etwa 5 Milliarden Euro, die seit dem Fehlstart der LKW-Maut mit Zins und Zinseszins aufgelaufen sind und über die seit Jahren vor einem Schiedsgericht verhandelt wird. Nach wie vor ist strittig, wie hoch der technische Innovationsprozess zur Einführung der LKW-Maut gewesen ist. (anw)