iTunes-Monopol-Klage: Steve Jobs kommt zu Wort

In einer Aufzeichnung betont der verstorbene Apple-Chef, die enge Verknüpfung zwischen iTunes und iPod sei eine Bestimmung der Musik-Labels gewesen. Den Ausschluss von Wettbewerbern erklärte Jobs zum "Kollateralschaden".

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Steve Jobs

Der verstorbene Apple-Gründer Steve Jobs – bei der Präsentation des ersten iPhones

(Bild: dpa, John G. Mabanglo)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Im Sammelklageverfahren über die enge Verknüpfung von iTunes und iPod kam inzwischen auch Steve Jobs zu Wort – in einer sechs Monate vor seinem Tod im Jahr 2011 aufgezeichneten eidesstattlichen Aussage, die in einer Anhörung am vergangenen Freitag gezeigt wurde. Dies berichtet CNET. Jobs erklärte darin, die Major-Labels hätten den DRM-Schutz und die daraus resultierende enge Verzahnung zwischen den Geräten vorausgesetzt.

Eine Aushebelung von Apples DRM-Technik "Fairplay" durch Dritte hätte gravierende Konsequenzen gehabt, betonte der Apple-Gründer: Die Labels "konnten jederzeit aufhören, uns Musik zu geben". Mit Updates für iTunes und iPod hatte Apple damals Dritt-Anbieter wie Real Networks ausgeschlossen – die Firma hatte per Reverse Engineering zwischenzeitlich eine Möglichkeit gefunden, Musik aus dem hauseigenen Store auf dem iPod wiederzugeben.

"Wir waren sehr besorgt darüber, dass jemand wie Real daherkommt und seinen Kunden Kompatibilität verspricht – die in der Zukunft aber möglicherweise nicht mehr besteht", zitiert CNET aus Jobs' Aussage – "das ist etwas, das wir nicht garantieren konnten, deshalb hätten uns all diese Leute verklagen können". Das Aussperren von Dritt-Anbietern wie Real Networks sei ein "Kollateralschaden", sagte Jobs.

Die Kläger fordern 350 Millionen Dollar – sie werfen Apple vor, die dominante Stellung im Musikmarkt ausgenutzt und damit die Preise für MP3-Player wettbewerbswidrig erhöht zu haben. Der Betrag könnte sich nach US-Wettbewerbsrecht im Falle eines Schuldspruchs verdreifachen. Nach Apples Angabe haben zwei Hauptklägerinnen aber offenbar gar keinen iPod in dem von der Klage abgedeckten Zeitraum zwischen 2006 und 2009 erworben – welche Auswirkungen dies auf das Verfahren hat, ist noch unklar. (lbe)