Bundesanwalt: Kein Beweis für Überwachung von Merkels Handy

Für den Verdacht, dass das Handy der Bundeskanzlerin von der NSA abgehört wurde, sieht Generalbundesanwalt Harald Range keine ausreichenden Beweise. Das vom "Spiegel" präsentierte Dokument sei nicht authentisch.

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Bundesanwalt: Kein Beweis für Überwachung von Merkels Handy durch NSA

Abschrift, aber authentisch? Der Generalbundesanwalt hat Zweifel.

(Bild: Spiegel)

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Der Generalbundesanwaltschaft liegen bisher keine harten Beweise vor, dass der US-Geheimdienst im Rahmen seine globalen Überwachungsaktivitäten auch das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört hat. Es gebe "keinen zu einer Anklage führenden Beweis dafür, dass Verbindungsdaten erfasst oder ein Telefonat der Bundeskanzlerin abgehört wurden", sagte Generalbundesanwalt Harald Range am Donnerstag in Karlsruhe.

Der Generalbundesanwalt hält das vom Nachrichtenmagazin Der Spiegel veröffentlichte NSA-Dokument, das den Überwachungsauftrag für das Kanzlerinnen-Handy belegen soll, für nicht authentisch. „Das Dokument, das in der Öffentlichkeit als Beleg für ein tatsächliches Abhören des Mobiltelefons angesehen worden ist, ist kein authentischer Fernmeldeaufklärungsauftrag der NSA", sagte Range. "Es stammt nicht aus einer Datenbank der NSA." Stattdessen soll es ein Spiegel-Redakteur auf Grundlage eines "in Augenschein genommenen Dokuments der NSA" hergestellt haben.

Der Spiegel widerspricht. Die Redaktion habe von Anfang an klar gemacht, dass es sich bei dem fraglichen Dokument um eine Abschrift handele. Der Spiegel habe zuvor Zugang zu Informationen einer NSA-Datenbank gehabt. Eine "Abschrift eines Eintrags aus einer NSA-Zieldatenbank" habe die Redaktion im vergangenen Jahr im Bundeskanzleramt vorgelegt und das in der Berichterstattung auch immer so benannt.

Range sagte, er haben den Spiegel gebeten, Fragen zu dem Papier zu beantworten oder es der Bundesanwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Dies habe das Nachrichtenmagazin unter Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten abgelehnt. Auch die NSA selbst wolle dazu nichts sagen. "Eine seriöse Bewertung der Echtheit und des Inhalts des Dokuments ist unter diesen Umständen derzeit nicht möglich", sagte Range.

Der Generalbundesanwalt zeigte sich derweil zuversichtlich, den unter Spionageverdacht stehenden BND-Mitarbeiter im nächsten Jahr anzuklagen. Der 31-Jährige war im Juli verhaftet worden. Ihm wird vorgeworfen, den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags für die USA ausspioniert zu haben. "Sollte sich nichts Grundlegendes ändern, könnte es zur ersten Anklage wegen Spionage für einen US-amerikanischen Geheimdienst kommen", sagte Range.

Update 12.12.2014, 16:00:

Der Spiegel hat in einer ausführlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das Magazin eine Reproduktion der Abschrift (siehe Bild) selbst nicht in seiner Berichterstattung verwendet hat. Die Redaktion weist noch einmal darauf hin, dass die zugrundeliegenden Informationen aus einer NSA-Datenbank stammen und bekräftigt, es handele sich um authentische Informationen: "Der Spiegel hat dem keinerlei eigene Informationen hinzugefügt." (vbr)