Datenschutz: Justizministerium drängt auf klaren Rechtsrahmen für Scoring

Die Bundesregierung hat die lange unter Verschluss gehaltene Studie zur Rechtspraxis beim Scoring zur Bonitätsprüfung veröffentlicht und eine Konsultation rund um mögliche gesetzliche Nachbesserungen gestartet.

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Schufa
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Einige Monate lang schlummerte die Analyse "Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009" in den Schubläden von Bundesbehörden und sickerte nur vereinzelt an die Presse durch. Jetzt haben das Bundesjustizministerium und das Innenressort die Untersuchung, die das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und die GP Forschungsgruppe im Regierungsauftrag erstellt haben, doch noch ins Netz gestellt.

Beide Häuser sind sich aber nach wie vor uneins, welche Folgerungen sie aus den Empfehlungen zum stärkeren Regulieren von Scoring-Anbietern ziehen sollen. Daher verknüpfen sie mit der Publikation eine Konsultation zu dem Thema. Man wolle der Öffentlichkeit und insbesondere Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden, Datenschutzbehörden sowie der Wissenschaft "Gelegenheit zur Stellungnahme geben und einen Diskussionsprozess eröffnen", heißt es bei der Bundesregierung. Anfang kommenden Jahres werde man das weitere Vorgehen dann auf einer Konferenz "mit den betroffenen Kreisen erörtern".

Das ULD und die GP-Gruppe sind zum Schluss gekommen, dass die mit ersten Scoring-Auflagen verknüpfte Datenschutznovelle vor fünf Jahren zwar nicht wirkungslos geblieben sei, aber Verbraucherrechte weiter beeinträchtigt würden. Die eingeführte kostenlose Selbstauskunft sei noch weitgehend unbekannt; Anbieter wie die Schufa oder Arvato Infoscore gäben auch häufig "unverständliche und nicht nachvollziehbare" Informationen heraus. Berechnungen der Kreditwürdigkeit bestünden auf Schätzungen, "deren individuelle Aussagegehalt oft fragwürdig ist". Unzureichend seien die Vorgaben für neue Verfahren, die auf Online-Daten zurückgreifen. Geo-Scoring müsse verboten werden.

Für den parlamentarischen Justizstaatssekretär Ulrich Kelber hat die Analyse so erneut bestätigt, "wie wichtig ein klarer Rechtsrahmen für das Scoring ist". Man nehme die Ergebnisse sehr ernst, meinte der SPD-Politiker: "Es darf nicht sein, dass jemand zu Unrecht ein Darlehen nicht erhält, eine Wohnung nicht anmieten kann oder im Versandhandel nicht auf Rechnung bestellen kann."

Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, setzt auf Korrekturen auf EU-Ebene im Rahmen der dort noch immer verhandelten Datenschutzreform. Dabei gehe es um "dieselben Fragen, die auch die Studie aufgeworfen hat". Wichtig sei es dabei, das hiesige Schutzniveau zu erhalten. (jk)