Bundesrat stimmt für Gesetz gegen unbefugte Nacktbilder

Aufreizende Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher sind künftig verboten, rufschädigende Fotos dürfen generell nicht mehr verbreitet werden. Das hat der Bundesrat jetzt beschlossen.

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Minister Maas

Heiko Maas

(Bild: dpa, Maurizio Gambarini/Archiv)

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Ohne große Debatte hat der Bundesrat am Freitag einen Gesetzentwurf passieren lassen, mit dem vor allem das Sexualstrafrecht verschärft werden soll. Kriminell handelt demnach künftig, wer Kinder und Jugendliche nackt in "unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung" oder ihre Genitalien in aufreizender Form aufnimmt. Auch wer Bilder von nackten Jungen und Mädchen zu kommerziellen Zwecken oder über Online-Tauschbörsen anbietet, die nicht als kinderpornographisch gelten, macht sich strafbar und muss mit mehreren Jahren Gefängnis rechnen.

Generell dürfen keine Bildaufnahmen weitergegeben werden, die dem Ansehen des Betroffenen "erheblich schaden können". Andernfalls drohen Geld- oder Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte zunächst sogar auf eine "bloßstellende" Wirkung solcher Fotos abstellen wollen. In dem späterer Regierungsentwurf sollte es verboten werden, nackte Kinder, Jugendliche und Erwachsene unbefugt zu fotografieren. Der Bundestag milderte diese Passagen im November aber ab.

Verdeckte Annäherungsversuche Erwachsener an Kinder über das Internet per "Cybergrooming" sollen nun umfassender geahndet werden können. Außerdem wird unter anderem der Straftatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen erweitert. Der Gesetzgeber will auch EU-Vorgaben zum besseren Bekämpfen sexuellen Kindesmissbrauchs umsetzen. Vor allem reagierte er aber auf die Nacktbilder-Affäre um den SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy, der am Donnerstag im Bundestag zu den Vorwürfen erstmals Stellung nahm.

Kritiker der Novellierung befürchten, dass damit neue Rechtsunsicherheiten geschaffen und die Strafbarkeit unverhältnismäßig vorgelagert wird. Die Grenze zwischen harmlosen Familienfotos und Kinderpornographie bleibe schwammig. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) sprach in der Länderkammer dagegen von einem guten Kompromiss: "Unterm Strich können wir zufrieden sein." Schutzlücken seien geschlossen worden, es werde aber nicht jede Aufnahme nackter Personen situationsunabhängig kriminalisiert. (anw)