31C3: Vergesst Chelsea Manning nicht

Per Live-Videoschaltung gab ihre Anwältin auf dem 31C3 Einblicke in das Berufungsverfahren und die Haftbedingungen der Whistleblowerin Chelsea Manning, der wegen Geheimnisverrats 35 Jahre Haft drohen.

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31C3: Vergesst Chelsea Manning nicht

(Bild: Chelsea Manning Support Network)

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Nancy Hollander, neue Verteidigerin der Wikileaks-Informantin Chelsea Manning, hat auf der Hackerkonferenz 31C3 erste Einblicke in das Berufungsverfahren gegeben und den "Espionage Act" als verfassungswidrig bezeichnet.

"Sie muss gewinnen." Mit diesen Worten zeigte Nancy Hollander, Verteidigerin der zu 35 Jahren Haft verurteilten Wikileaks-Informantin Chelsea Manning (früher Bradley) am Dienstag auf dem 31. Chaos Communication Congress (31C3) Kampfeswillen im 2015 anlaufenden Berufungsverfahren der Irak-Krieg-Beteiligten. "Wir haben viele Dinge, die wir anbringen können", versicherte die per Videokonferenz nach Hamburg zugeschaltete US-Anwältin. "Wir arbeiten sehr hart daran, den Fall am Leben zu halten."

Während die einen Chelsea Manning als Heldin sehen, will die US Militärjustiz sie für 35 Jahre hinter Gitter sperren.

(Bild: Chelsea Manning Support Network)

Ein Generalmajor der US-Armee hatte im April das Gnadengesuch der 26-Jährigen abgelehnt. Damit geht die Angelegenheit automatisch in die Revision. Manning war der Weitergabe von Staatsgeheimnissen an die Online-Enthüllungsplattform für schuldig gesprochen worden. Das von der Anklage vor allem herangezogene Anti-Spionage-Gesetz, der in die Jahre gekommene Espionage Act, sei "schon immer schlecht gewesen", hielt Hollander dagegen. Auf das Internetzeitalter und seine Möglichkeiten zur Informationsweitergabe passe es schon gar nicht.

Der Gesetzestext selbst sei nicht das größte Problem, sondern seine gerichtliche Auslegung, führte die Juristin aus. Man müsse gar keinem Feind helfen, sondern ein Akt des Enthüllens von Informationen reiche aus. Ein Abwägen öffentlicher Interesse sei nicht vorgeschrieben. Die Folge sei, dass ein Insider nie ein festgestelltes Fehlverhalten publik machen könne, wenn es nach Ansicht der Regierung um "nationale Sicherheitsinteressen" gehe. Darunter könne fast alles fallen. Zudem seien die Maßstäbe im Interesse der Exekutive im ständigen Wandel, was das Gesetz so gefährlich mache. "Wir müssen es stoppen", betonte Hollander. "Es ist verfassungswidrig", da es das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzte.

Unter anderem die Anwältin Nancy Hollander der Whistleblowerin Chelsea Manning wurde per Videoschaltung live in den Hamburger Vortragssal geschaltet.

Den Richterspruch gegen die frühere Militäranalystin überprüft zunächst der US Army Court of Criminal Appeals. Im Anschluss ist eine weitere Revision vor einem zivilen Berufungsgericht möglich, letztlich eine Verfassungsbeschwerde vor dem Supreme Court. Die Verteidigerin sprach von einer "riesigen Aktenlage" mit über hundert Ordnern, von denen manche als geheim eingestuft seien und von ihrem Team nur in Washington eingesehen werden dürften.

Hollander wird die Berufungsrichter nach eigenem Bekunden zu überzeugen suchen, dass Manning "kein faires Verfahren bekommen hat". Schon ein UN-Berichterstatter habe Bedenken gehabt wegen ihrer Behandlung im Militärgefängnis. Demnach sei die Transgender-Frau dort etwa nackt zur Schau gestellt oder unter Suizid-Überwachung gestellt worden, obwohl keine einschlägige Gefahr bestanden habe. Das Pentagon habe zudem darüber entschieden, welche Zeugen gehört werden durften. Streitig sei auch, ob der Wert der weitergegebenen Dokumente die wichtige Schwelle von 1000 US-Dollar überschritten habe. Für Manning sei es nun wichtig zu wissen, "dass viele hinter ihr stehen".

Ahmed Ghappour, Rechtprofessor an der US-Universität Hastings, beklagte die große Missbrauchsgefahr, die vom Espionage Act ausgehe. Dieser werde als Option der "Vergeltung" für Whistleblower in Stellung gebracht. Dies habe die Obama-Regierung weiter vorangetrieben, die spätestens nach den NSA-Enthüllungen Edward Snowdens Insider allgemein als Bedrohung ansehe. Es sei aber essenziell, die öffentliche Zurechenbarkeit und Verantwortlichkeit der Regierung aufrechtzuerhalten.

Der Fall Manning hat für Ghappour immense Bedeutung, da dieser künftige Whistleblower massiv einschüchtern könne. Mit hinein spiele auch der umstrittene Computer Fraud and Abuse Act (CFAA). Dieses Anti-Hacking-Gesetz untersage es, sich "unautorisiert" Zugang zu fremden IT-Systemen zu verschaffen. Der Begriff sei so vage, dass auch Nutzer angeklagt werden könnten, "die gar keine Computer hacken". Manning etwa habe mit einem Skript Daten extrahiert. Dem Journalisten und Anonymous-Aktivisten Barrett Brown werde vorgeworfen, einen Hyperlink in ein Online-Forum hineinkopiert zu haben. Ghappour arbeitet eng mit Hollander zusammen und vertritt Brown, der nach wie vor auf sein Urteil wartet.

Chase Strangio von der US-Bürgerrechtsorganisation ACLU warf dem Pentagon vor, Mannings Willen zum Geschlechtswandel nicht ernst zu nehmen und ihr weiter gewünschte Behandlungen zu verweigern, obwohl diese nicht mit Kosten oder Risiken für die Regierung verbunden wären. Das Militär habe seit 2010 über Mannings Transgender-Absicht Bescheid gewusst und sie daraufhin bewusst entmenschlicht und vorgeführt. Mittlerweile stehe die Verurteilte für den Kampf von Rechten von Transgender-Personen schlechthin. Die wohl eifrigste Beobachterin des Manning-Prozesses, Alexia O'Brien, warb für die weitere Unterstützung der "War Logs"-Enthüllerin über die einschlägige Stiftung. (bbe)