Kanadische Provider müssen Warnhinweise an Copyright-Sünder schicken

In Kanada müssen nun Zugangsanbieter Verwarnungen an Nutzer weiterleiten, wenn sie Urheberrechtsverstößen verdächtigt werden.

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Kanadische Provider müssen Warnhinweise an Copyright-Sünder schicken

Das kanadische House of Commons. Der Copyright Act wurde Mitte 2014 beschlossen

(Bild: parl.gc.ca)

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Kanada wartet seit Anfang des Jahres mit einem abgewandelten Three-Strikes-System im Kampf gegen Urheberrechtsverletzer auf. Rechteinhaber können damit auffällig gewordenen Nutzern Warnhinweise zukommen lassen. Beim Verdacht auf einen Copyright-Verstoß im Internet schicken sie dazu ein entsprechendes elektronisches Schreiben mit der zugehörigen IP-Adresse an den jeweiligen Provider. Dieser muss die Adresse dem Nutzer zuordnen, diesem die Nachricht zukommen lassen und den Rechtehalter darüber informieren.

Nachdem nun die letzte Stufe des "Copyright Modernization Act" in Kraft getreten ist, müssen Zugangsanbieter und Hostprovider auch Daten rund um die Verwarnungen sechs bis zwölf Monate aufbewahren. Wenn ein Rechteinhaber gegen den Copyright-Sünder zivilrechtlich klagen will, kann er Einsicht in die digitalen Akten beantragen und so Auskunft über die Nutzerinformationen erhalten. Illegale Up- und Downloads können in Kanada bei persönlicher Nutzung mit bis zu 5000 Dollar pro Werk geahndet werden, wenn ein kommerzieller Gewinn erzielt wurde mit bis zu 20.000 Dollar.

Rechteinhaber können nun auch – ähnlich wie im US-amerikanischen Verfahren "Notice and Takedown" – Suchmaschinenbetreiber dazu zwingen, rechtsverletzendes Inhalte nicht mehr anzuzeigen. Wenn diese Inhalte nicht mehr im Web sind, müssen Suchmaschinen auch mögliche Kopien solcher Verweise innerhalb von 30 Tagen aus dem Index beziehungsweise dem Cache entfernen. Die Gesetzesnovelle schreibt zudem erstmals vor, dass das kanadische Copyright-Gesetz alle fünf Jahre evaluiert werden muss.

Die kanadische Regierung unternahm 2011 einen ersten Anlauf zur Copyright-Reform, konnte sich im Parlament 2012 aber nicht sofort durchsetzen. Darauf folgte eine freiwillige Übereinkunft mit der Musik- und Filmindustrie. Noch Ende 2013 warnte unter anderem die Canadian Internet Policy and Public Interest Clinic (CIPPIC) der Universität Ottawa vor Missbrauch des geplanten, kaum standardisierten Mitteilungssystems. Hierzulande gibt es vor allem Datenschutzbedenken gegen ein Verwarnsystem. (anw)