Musikrechte: BrĂĽssel bremst Joint Venture dreier Verwertungsgesellschaften
Die Pläne der drei europäischen Verwertungsgesellschaften GEMA, PRS und STIM, ihre Musikrepertoires zusammenzulegen, müssen warten: Die EU-Kommission will das Vorhaben prüfen.
Drei Verwertungsgesellschaften wollen ihre Musik-Repertoires zusammenlegen. Die EU-Kommission ist skeptisch.
(Bild: dpa, Britta Pedersen)
Die EU-Kommission hat eine Untersuchung des geplanten Joint Ventures der drei europäischen Verwertungsgesellschaften GEMA (Deutschland), PRS for Music (Großbritannien) und STIM (Schweden) eingeleitet. Die Kommission fürchtet, eine Zusammenlegung der drei Musikrepertoires könnte zu höheren Gebühren und schlechteren Geschäftsbedingungen für Anbieter von Musikdiensten führen. Das könne die Wahlfreiheit der europäischen Verbraucher einschränken, teilte die Kommission mit.
"Lizenzierung einfacher"?
Die drei Verwertungsgesellschaften, die laut EU-Angaben die größten in Europa sind, hatten ihr Vorhaben im November 2014 angekündigt. Mit der Zusammenlegung der Musikrechte im Onlinebereich könne deren Lizenzierung einfacher und effizienter erfolgen, teilte die GEMA dazu mit. Das Joint Venture biete Urhebern, Verlagen, anderen Verwertungsgesellschaften sowie Anbietern von digitalen Musikdiensten integrierte Datenverarbeitungsdienste und gebietsübergreifende Lizenzierungsdienste zentral an.
Diese Konzentration macht den EU-Wettbewerbshütern Sorgen. Denn im Geschäftsbereich der Verwaltung solcher Urheberrechte, die von den Inhabern direkt lizenziert und von den Verwertungsgesellschaften lediglich abgerechnet werden, blieben nach der Fusion nur noch zwei Anbieter. Die Kommission fürchtet, dass dadurch der Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften untereinander geschwächt wird.
PrĂĽfung bis Ende Mai
Bei der GEMA wollen sie keine Nachteile erkennen. "Das geplante Joint Venture setzt die EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten um, indem der pan-europäische Lizenzierungsprozess für alle Beteiligten vereinfacht wird", erklärte GEMA-Chef Harald Häker. "Dies geschieht zum Vorteil sowohl von Rechteinhabern als auch kleineren Verwertungsgesellschaften und digitalen Musikdiensten."
Eigentlich wollten die drei Verwertungsgesellschaften schon zum Jahresbeginn loslegen. Jetzt mĂĽssen sie den Ausgang der PrĂĽfung abwarten. Bis Ende Mai muss die Kommission zu einer Entscheidung kommen. (vbr)