DatenschĂĽtzer: Recht auf Vergessen schon vergessen?

Das "Recht auf Vergessen" ist für die einen ein Sieg des europäischen Datenschutzes über die Datenkrake Google. Die anderen sehen die freie Informationsbeschaffung gefährdet. Auf dem Datenschutztag 2015 zog eine Expertenrunde Bilanz.

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DatenschĂĽtzer: Recht auf Vergessen schon vergessen?

v.l.n.r.: Thomas Kranig, Verena Osgyan, Jan Schallaböck und Birgit Kimmel, Pädagogische Leitung klicksafe

(Bild: Monika Ermert / heise online)

Lesezeit: 3 Min.
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  • Monika Ermert

Eine Handvoll Löschanträge haben die bayerischen Datenschützer bislang für die Suchmaschinen Bing und Yahoo bekommen, berichtete der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig. Das "Recht auf Vergessen" sei "kein Allheimittel", ermögliche aber immerhin in Einzelfällen, dass gewisse Informationen nicht mehr aufgefunden werden könnten, sagte er am Mittwoch im Bayerischen Landtag im ersten einer Reihe von Fachgesprächen der Grünen zur IT-Politik.

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google
Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

206.306 Löschungs-Ersuchen von insgesamt 748.084 URLs gingen bei Google seit der Einführung des Verfahrens ein. Aus Deutschland kamen 34.665 für 131.444 URL. Nicht gerade hoch erscheint dem Bayerischen Datenschützer die Gesamtzahl angesichts einer Bevölkerung von 500 Millionen in Europa. Gut 20 Anfragen erhielt Kranig bislang für die Suchmaschinen Bing und Yahoo, für die das Landesamt innerhalb Deutschlands zuständig ist.

Besonders Personen, die vormals bei radikalen politischen Strömungen aktiv waren, sowie Straftäter hätten Interesse an den Löschungen, erläuterte Kranig. Rückmeldungen oder gar erste Beschwerden über zurückgewiesene Löschungen stehen in Bayern noch aus. Google hat bislang etwa der Hälfte der Löschanträge entsprochen. Nach welchen Kriterien jeweils entschieden wird, sei bislang wenig transparent.

Als beschränkte Lösung eines Detailproblems im Datenschutz bezeichnete der Berliner Jurist Jan Schallaböck aus der Kanzlei iRights.Law das aus seiner Sicht unglücklich betitelte Löschverfahren; und dass die Suchergebnisse über einen Server in den USA weiter verfügbar seien, sei ein "absurdes Ergebnis".

Schallaböck schlägt daher vor, das Ausfiltern auf andere Schultern zu laden. Statt der Suchmaschinenbetreiber sollten vielmehr Verlage, Journalisten und Blogger per Metatag schon beim Erstellen von Texten festlegen, ob und für wie lange indiziert werden darf. Analog zu den aus dem Urheberrecht bekannten Robots.txt-Kennzeichnungen könnten die Suchmaschinen solche Texte dann von der Aufnahme in den Suchindex ausnehmen. Auch ein solches Verfahren hat Haken. Zum Beispiel sei fraglich, wer Kriterien festlegt und ob sanktioniert wird. Zudem bekomme Google durch die Löschanträge "frei Haus das Wissen geliefert, wem welche Information unangenehm ist", sagte Schallaböck.

Einen ganzen Berg von Datenschutz-Herausforderungen sieht die netzpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, Verena Osgyan. Eine aktuelle Anfrage, die ihre Fraktion dem Landtag vorlegen werde, betrifft Angebote von Versicherungen, gegen die Preisgabe von Gesundheitsdaten einen günstigeren Tarif zu ergattern. Das geschehe zwar freiwillig, damit werde aber Solidarprinzips schleichend ausgehebelt. Das Beispiel "Gesundheitsapp" illustriert aus Sicht von Schallaböck, dass Privatheit nicht nur als ein individuelles Grundrecht, sondern als Prinzip zu schützen ist. Auch, wenn es für den einzelnen von Vorteil sein kann, Daten herzugeben – gesamtgesellschaftlich könne es zum Problem werden. (anw)