Netzneutralität: Kanada untersagt Mobil-TV mit Datenrabatt
Der kanadische Mobilfunker Bell darf für sein eigenes Mobil-TV-Abo keine geringeren Datengebühren verrechnen, als für TV-Streams anderer Anbieter. Das hat die kanadische Regulierungsbehörde verfügt.
Die kanadische Regulierungsbehörde bemüht sich um Netzneutralität und Wettbewerb für mobiles Fernsehen. Das Bild zeigt Mobilfunk-Antenne in Neuschottland, Kanada.
(Bild: Daniel AJ Sokolov)
Mobilfunk-Netzbetreiber in Kanada dürfen ihre eigenen TV-Apps nicht gegenüber unabhängigen Anbietern bevorzugen, indem sie für die hauseigenen TV-Streams geringere Datentarife verrechnen. Das hat die kanadische Regulierungsbehörde CRTC entschieden. Die großen kanadischen Mobilfunker gehören auch zu den größten Medienunternehmen des Landes. "Diese Entscheidung wird einen offenen und fairen Markt für mobile TV-Dienste unterstützen", schreibt die Behörde in ihrer Aussendung vom Donnerstag, "(das bringt) Kanadiern Innovation und Auswahl."
Anlass für das Verfahren gaben die Mobilfunker Bell Mobility, Rogers und Vidéotron. Deren TV-Apps erlaub(t)en gegen eine monatliche Gebühr TV-Streams, wobei der Datenverbrauch nicht nach nach Byte sondern nach Stunden abgerechnet wurde. In der Abogebühr war außerdem bereits ein gewisses monatliches Stundenkontingent enthalten. Kunden, die Streams anderer Anbieter wählten, mussten hingegen den vollen Tarif nach Datenvolumen bezahlen.
"Im Ergebnis haben Kunden (...) einen signifikanten wirtschaftlichen Anreiz, auf Inhalte durch die mobilen TV-Dienste (ihres Netzbetreibers) zuzugreifen anstatt durch (Apps) anderer Anbieter", begründet die CRTC in ihrem Bescheid (CRTC 2015-26). Wer dennoch andere Anbieter wähle, werde benachteiligt, nämlich durch höhere Datengebühren und, nach Verbrauch gewisser Mengen, durch gedrosselten Datendurchsatz.
Undue and unreasonable
Diese Diskriminierung sei ungebührlich und nicht zu billigen, entschied die CRTC. Damit wurde ein Verstoß gegen das kanadische Telekommunikationsgesetz festgestellt. Bell Mobility muss sein Angebot bis Ende April einstellen. Videotron hat das bereits für Ende März angekündigt.
Videotron hatte auĂźerdem die eigenen Streams im Datennetz bevorzugt behandelt, dieses Verhalten aber zwischenzeitlich eingestellt, weshalb es nicht Gegenstand der Entscheidung wurde. Rogers hatte sein Tarifmodell schon vergangenes Jahr vom Markt genommen und wurde daher aus dem Verfahren ausgeschieden.
Nur noch Original-Werbung beim Super Bowl
Ebenfalls am Donnerstag hat die CRTC mehrere Entscheidungen für den Fernsehmarkt veröffentlicht. Die Regulierungsbehörde bekennt sich darin zum Fortbestand gebührenfreier, terrestrischer TV-Übertragung. Sie erinnert die TV-Betreiber daran, dass sie Privilegien verlieren, wenn sie ihre terrestrischen Sender abschalten: Kein Must-Carry in den billigsten Kabel- und Satellitenpakete, und das Recht auf simultane Substitution.
Unter simultaner Substitution wird in diesem Zusammenhang der Ersatz des eigenen TV-Programms durch das Programm eines anderen Senders, der zur selben Zeit den gleichen Inhalt überträgt. Die Reklame wird dabei aber üblicher Weise weiter direkt eingespielt. Dabei unterlaufen aber immer wieder "Fehler", die dazu führen, dass die Zuschauer einen Teil des eigentlichen Programms verpassen, weil nicht rechtzeitig von der Werbung zum eigentlichen Inhalt zurückgeschaltet wird.
Das mögen die kanadischen Zuschauer gar nicht, wie sich in einer öffentlichen Konsultation gezeigt hat. Daher droht die CRTC den Sendern nun mit Strafen, wenn ihnen bei simultaner Substitution "vermeidbare Fehler" unterlaufen. Und für den Super Bowl (US-Football) gibt es sogar eine Sonderbestimmung: Ab dem Super Bowl LI, der am 5. Februar 2017 ausgetragen wird, darf bei diesem Ereignis gar keine eigene Reklame mehr eingespielt werden. Kanadische Sender müssen dann die Originalwerbung aus den USA übertragen. (ds)