Verbraucherschutz: Fernabsatzgesetz nimmt letzte HĂĽrde
Kunden können Waren beim Bestellhandel per Telefon, Fax oder Computer innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückgeben.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem neuen Fernabsatzgesetz für den Bestellhandel per Telefon, Fax oder Computer zugestimmt. Kerngedanke des Gesetzes ist ein verbesserter Verbraucherschutz durch eine EU-weite Rechtsanpassung. Danach können Kunden per Telefon oder Computer bestellte Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückgeben. Bei einem Warenwert bis 80 Mark dürfen die Verkäufer dem Kunden allerdings die Rücksendekosten abverlangen, die bei der Rückgabe anfallen.
Der Bundesrat billigte mit seiner Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses. Dieser war tätig geworden, weil einige Länder im Bundesrat bei dem vom Bundestag beschlossenen Fernabsatzgesetz Nachteile für den Buchhandel befürchteten. (mbb)