Patent-Troll erklagt sich 15,7 Millionen US-Dollar von Samsung

Samsung hat nach Ansicht eines texanischen Gerichts zwei Patente verletzt, die für die Kommunikation via Bluetooth wichtig sind.

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Patent-Troll erklagt sich 15,7 Millionen US-Dollar von Samsung

Abbildung aus dem Patent 8,023,580

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Ein US-amerikanisches Bundesgericht in Texas hat entschieden, dass Samsung 15,7 Millionen US-Dollar an Rembrandt Wireless Technologies zahlen muss. Die Südkoreaner haben laut dem Urteil zwei Patente verletzt, die für die Kommunikation zwischen zwei Geräten auf Bluetooth-Basis wichtig seien. Dabei handelt es sich um die Patente 8.457.228 (System and Method of Communication Using at Least Two Modulation Methods) und 8,023,580 (System and Method of Communication Via Embedded Modulation).

Die Jury hat laut Rembrandt außerdem nach einem fünftägigen Verfahren entschieden, dass Samsung für die Nutzung der patentierten Techniken in allen seinen Bluetooth-2.0-fähigen Geräten Lizenzabgaben zahlen muss. Die beiden Patente stammen vom Techniker Gordon Bremer, der seit 2004 als Berater für Rembrandt tätig ist, wie die Prozessbeobachter des Marshall News Messenger berichten. Er werde mit 2,5 Prozent an allen Einnahmen beteiligt, die Rembrandt durch seine Patente erwirtschaftet.

Bremers Patente reichen in das Jahr 1997 zurück, während Bluetooth vom schwedischen Unternehmen Ericsson bereits 1994 in die Welt gesetzt wurde. Rembrandts Anwälte haben die Jury davon überzeugt, dass Bremers Patente für das 2004 eingeführte Bluetooth 2.0 und spätere Versionen grundlegend sei.

Rembrandt ist in der IT-Branche als Patent-Troll bekannt. Das heißt, das Unternehmen zieht aus seinen Patenten nicht auf technisch-wirtschaftlichem Wege Profit, sondern hauptsächlich auf juristischem. Außer Samsung hatte Rembrandt wegen der beiden Patente nach eigenen Angaben außerdem den Smartphone-Hersteller Blackberry verklagt. Mit diesem habe sich Rembrandt zuvor außergerichtlich geeinigt. Rembrandts Rechtsvertreter rechnen nun damit, dass Samsung gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einlegt. (anw)