Schlappe für AOL gegen die Telekom

Am Freitag entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Deutsche Telekom ihren Sonntags-XXL-Tarif weiterhin in vollem Umfang anbieten darf.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 57 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Holger Bleich

Nun ist es auch offiziell: Die Deutsche Telekom darf ihren Sonntags-Pauschaltarif T-ISDN XXL weiterhin in vollem Umfang anbieten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag einen Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts Köln wieder aufgehoben. Zwar ist die entsprechende Klage von AOL eigentlich gegen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gerichtet, aber die Telekom hatte als unmittelbar betroffene dritte Partei die Münsteraner Richter um gerichtliche Klärung gebeten.

Telekom-Sprecher Frank Domagalla sieht die Linie der Telekom bestätigt: "Hoffentlich hört AOL jetzt endlich auf, die eigenen technischen Defizite auf dem Rücken anderer auszutragen." AOL-Firmensprecher Alexander Adler sieht das ganz anders: "Es geht hier doch nicht um technische Defizite. Technisch ist für uns XXL längst umsetzbar. Voraussetzung dafür ist aber die Übermittlung der entsprechenden Kundendaten. Und die verweigert uns die Telekom nach wie vor." Seltsam sei gewesen, dass die Telekom ihren XXL-Tarif fleissig weiter beworben habe, obwohl ein Bescheid gegen den Tarif vorgelegen habe. "Diese Siegessicherheit bereits im Vorfeld sollte einem schon zu denken geben." (hob)