EU-Einheitspatent: Verlängerungsgebühren bis zu 44.000 Euro
Wer ein neues "Gemeinschaftspatent" über die maximal mögliche 20-jährige Laufzeit aufrecht erhalten will, soll dafür zwischen 38.000 und 44.000 Euro zahlen müssen. Diesen Vorschlag hat das Europäische Patentamt gemacht.
Das geplante EU-Einheitspatent wird voraussichtlich kein Schnäppchen. Das Europäische Patentamt (EPA), das die neuen gewerblichen Schutzrechte verleihen soll, hat jetzt erstmals konkrete Zahlen für die Verlängerungsgebühren ins Spiel gebracht, die im Regelfall den Löwenanteil der gesamten Patentkosten ausmachen. Die Münchner Behörde möchte sich demnach an den Beiträgen orientieren, mit denen das Aufrechterhalten eines Anspruchs derzeit in vier oder fünf Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation (EPO) zu Buche schlägt.
Im letzteren Fall könnten die Verlängerungsgebühren über die gesamte Laufzeit eines Titels 43.625 Euro betragen, berichten die IPKat-Blogger unter Verweis auf ein EPA-Papier für den Verwaltungsrat. Für kleine und mittlere Unternehmen, natürliche Personen, Universitäten oder nicht auf Profit ausgerichtete Organisationen sei in den ersten zehn Jahren ein Rabatt vorgesehen, sodass die Gesamtkosten für diese bei 41.655 Euro lägen. Sollte sich der Verwaltungsrat für die zweite Variante entscheiden, beliefen sich die gesamten Verlängerungsgebühren auf 37.995 Euro.
Die vergleichbaren rein internen einschlägigen Auslagen weist das Patentamt mit 23.855 Euro aus. Sollte der Inhaber eines EU-Patents sich derzeit dafür entscheiden, seinen Anspruch in 25 Mitgliedsstaaten 20 Jahre lang aufrecht zu erhalten, müsste er dafür 158.621 Euro berappen. Beim momentanen Titel handelt es sich um ein sogenanntes Bündelpatent, bei dem die Anmelder selbst bestimmen können, in wie vielen EPO-Ländern es gültig sein soll. Meistens entscheiden sie sich dabei für nicht mehr als fünf oder sechs EU-Staaten. Das im Raum stehende Einheitspatent wird von Italien und Spanien nicht mitgetragen, sodass in diesen beliebten Anspruchsländern im Falle eines Falles gesonderte Kosten entstünden.
Einheitspatent unattraktiv?
Die vorgeschlagenen Gebühren lägen in jedem Fall höher als die Vergleichskosten für ein Bündel für Deutschland, Frankreich und Großbritannien, rechnen die Blogger vor. Dies seien alles drei Länder, in denen im Rahmen des Londoner Abkommens zunächst auch keine Übersetzungskosten anfielen. Für Patentanmelder, die ihre Ansprüche nur in einer geringen Zahl von Ländern für gültig erklären lassen wollten, dürfte das Einheitspatent daher aus Finanzgründen nicht attraktiv sein. Wer sein Schutzrecht in möglichst vielen europäischen Staaten validieren wolle, könnte trotzdem vor dem neuen Titel zurückschrecken. Schließlich würde es damit möglich, dass ein einzelnes Gericht sein Patent in einem noch nicht getesteten System insgesamt für nichtig erkläre.
Zu den Verlängerungsgebühren kommen vorab noch die Kosten für die Anmeldung, die eigentliche Erteilung des Patents und seine Beanspruchung in unterschiedlichen EPO-Ländern. Diese summieren sich momentan einschließlich der Ausgaben für Anwälte, Übersetzungen und Ämter laut Praktikern bei einem gängigen EU-Bündelpatent auf etwa 12.200 Euro. Künftig dürften sie bei einem Einheitspatent bei etwa 8300 Euro liegen und damit deutlich über dem von der EU-Kommission zunächst angepriesenen Betrag in Höhe von 4725 Euro. (axk)