Kommentar: 5 GHz ist für alle da!

AVM hat auf der CeBIT mit dem Widerspruch zu LTE-Downstreams bei 5 GHz ein heißes Eisen angepackt, aber leider ohne Schutzhandschuhe. c't-Redakteur Ernst Ahlers fasst sich an den Kopf.

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Kommentar: 5 GHz ist für alle da, auch Mobilfunker
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Nach der Herstellervereinigung Wi-Fi Alliance hat am Montag mit AVM einer der hiesigen WLAN-Gerätehersteller in die Warnrufe eingestimmt: Das seit vergangenem Sommer bekannte Ansinnen der Mobilfunkindustrie, das lizenzfreie 5-GHz-Band für LTE-Downlinks mitzubenutzen, würde alle WLAN-Anwender in diesem Spektrumsteil beeinträchtigen. Ferner hieß es, laut der Bundesnetzagentur sei WLAN zur Nutzung durch die Allgemeinheit vorgesehen und es seien kostenpflichtige LTE-Angebote bei 5 GHz möglich.

Ein Kommentar von Ernst Ahlers

Nach ein paar Jahren im Anlagenbau und bei der c't-Mutter Elrad schreibt und testet Ernst Ahlers seit 1997 für die c't. Über PC-Hardware und Stromversorgung rutschte er ins aufkommende Thema Netzwerke und WLAN, das ihn bis heute und auch die nächsten Jahre wohl nicht loslässt: Mit der laufenden Einführung von IPv6 gibt es noch viele Bugs in Routern und Access Points zu entdecken.

Ja, gehts denn noch? AVM vertauscht hier Ross und Reiter: Nicht WLAN ist für Nutzung durch die Allgemeinheit vorgesehen, sondern das 5-GHz-Band per Allgemeinzuteilung. WLAN ist da nur eine von mehreren möglichen Anwendungen. Die Bundesnetzagentur macht in der fürs 5-GHz-Band geltenden Verfügung 7/2010 für drahtlose Zugangssysteme (Wireless Access Systems including Wireless Local Area Networks) nämlich ausdrücklich keine Vorschrift, welches Protokoll zu verwenden ist: "Die Nutzung der Frequenzen für WAS/WLAN ist nicht an einen bestimmten technischen Standard gebunden."

Das Argument, Mobilfunkanbieter seien kein Teil der Allgemeinheit, weswegen die Allgemeinzuteilung für sie nicht gelten dürfe, ist hanebüchen: Lässt man es zu, dann können genauso auch die WLAN-Anwender rausfliegen. Wollen wir das wirklich?

Spinnt man diesen Gedanken fort, muss man die Allgemeinzuteilung komplett kippen. Was dann passiert, ist klar: Im günstigsten Fall dürfen wir künftig bei jedem Kauf eines Geräts mit WLAN-Schnittstelle eine einmalige Abgabe wie bei Druckern, Scannern, DVD-Brennern oder PCs mitbezahlen. Im schlimmsten Fall kommt eine jährliche WLAN-Maut à la GEZ. Denn welcher Finanzminister wird bei 6,5 Millionen täglich weltweit verkauften WLAN-Geräten nicht gierig? Da muss doch was zu holen sein!

Das Schreckgespenst LTE-Downstreams im 5-GHz-Band lässt die Gemüter hochkochen, dabei wäre etwas mehr Coolness angebracht.

(Bild: AVM)

Selbstverständlich gehören die Mobilfunkprovider genauso zur Allgemeinheit wie WLAN-Hersteller, und erst recht gehören Mobilfunknutzer dazu, also Sie und ich mit unseren Smartphones. Warum soll die Allgemeinheit nicht von einer neuen Technik profitieren dürfen? Dem Smartphone – und damit mir – ist es doch völlig egal, auf welchem Weg die Daten reinkommen: Entweder ist die WLAN-Schnittstelle aktiv und belegt das 5-GHz-Band oder es ist eben die LTE-Schnittstelle.

Auch das Argument der Gewinnerzielungsabsicht bei den LTE-Anbietern ist ein Schuss, der nach hinten losgeht: Hey AVM, ihr verschenkt eure Fritzboxen doch auch nicht. Und schließlich sagt die Allgemeinzuteilung: "Es besteht kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen." Die Mobilfunker müssen folglich ebenso mit Störungen durch WLANs leben wie umgekehrt. Insofern ist es ein vorauseilendes Entgegenkommen der LTE-Hersteller, dass sie nach gegenwärtiger Planung WLANs stets Vorfahrt geben wollen. (ea)