Deutschland und Frankreich stecken Urheberrechtslinie ab

Die Regierungen beider Staaten wollen laut einer gemeinsamen Erklärung innerhalb der geplanten EU-Urheberrechtsreform den "bestmöglichen Zugang" zu geschützten Werken und eine angemessene Vergütung der Kreativen gewährleisten.

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Deutschland und Frankreich stecken Urheberrechtslinie ab

Frankreich und Deutschland wollen verhindern, dass die junge Generation das Urheberrecht ausschließlich als Verbotsrecht wahrnehmen.

(Bild: EU-Kommission)

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und die französische Kulturministerin Fleur Pellerin von den Sozialisten haben am Dienstag während des Kabinettstreffens der beiden Länder in Berlin eine gemeinsame Urheberrechtsposition unterzeichnet. Deutschland und Frankreich wollen sich demnach im Rahmen der von der EU-Kommission geplanten Copyright-Novelle für den "bestmöglichen Zugang" zu geschützten Werken übers Internet einsetzen. Sie betonen, dass den Schöpfern "ein angemessener Anteil der Einnahmen aus der Verwertung ihrer Werke garantiert werden muss, damit sie mit ihrer kreativen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können".

"Wer das Urheberrecht ausschließlich als technisches Hindernis auf dem Weg zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes betrachtet, wird seiner Bedeutung nicht gerecht", heißt es in der Erklärung warnend. Auch in der digitalen Wissensgesellschaft müsse das Copyright seine "zentrale Rolle" weiterhin dabei erfüllen, kulturelle Vielfalt, Kreativität und Innovation zu fördern. Es sei aber nicht der einzige rechtliche Rahmen für die Produktion, Distribution oder Nutzung von Inhalten im digitalen Umfeld.

Beide Staaten versichern, den Reformprozess auf EU-Ebene "aktiv und konstruktiv" begleiten zu wollen. In Fragen der Urheberrechtsdurchsetzung sind sie sich bislang aber nicht immer einig. So hat Frankreich etwa ein 3-Strikes-System eingeführt, bei dem Warnhinweise bei Copyright-Verstößen verschickt werden, auch wenn die sozialistische Regierung den Sanktionskatalog mittlerweile um Internetsperren gekürzt hat. Das Bundesjustizministerium hat ein vergleichbares Verfahren vor allem mit Verweis auf den Datenschutz bislang entschieden abgelehnt.

Die Franzosen wollen zudem dem Vernehmen nach das auch in Brüssel umstrittene Geoblocking beibehalten, das Online-Nutzern den Zugriff auf legal erworbene Inhalte, Streams oder Live-Übertragungen nur in bestimmten Ländern oder Regionen gestattet. Deutschland hat sich dazu noch nicht positioniert. In dem Papier ist davon die Rede, dass "unnötige Hindernisse" für den grenzüberschreitenden Zugriff auf kreative Werke beseitigt werden sollten. Geschäftsmodelle, die auf der Territorialität von Rechten in Europa beruhen, sollen aber "ebenfalls berücksichtigt werden".

Das "kluge Modell" der "erlaubten, aber vergüteten Privatkopie" wollen Frankreich und Deutschland "für den digitalen Kontext weiterentwickeln". Damit wollen sie verhindern, dass die mit dem Internet und Smartphones aufwachsende junge Generation, der ständig Kopier- und Verbreitungstechniken in der Hand liegen, "das Urheberrecht ausschließlich als ein Verbotsrecht wahrnehmen". (anw)