Weiterverkauf von E-Books darf untersagt werden

Erneut hat ein Gericht entschieden, dass Händler ihren Kunden untersagen dürfen, ihre bei ihnen gekauften E-Books weiterzuverkaufen.

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Weiterverkauf von E-Books darf untersagt werden

(Bild: dpa, Uwe Anspach)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Nicolas Maekeler

Händler dürfen ihren Kunden verbieten, im Internet heruntergeladene E-Books oder digitale Hörbücher weiterzuverkaufen. Solche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zulässig, entschied jüngst das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg. Es ist damit bereits das dritte Mal, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit dem Versuch gescheitert ist, gegen Online-Buchhändler vorzugehen.

Schon seit einiger Zeit streiten sich die Verbraucherschützer mit Händlern und Verlagen darüber, ob der Verkauf "gebrauchter" digitaler Bücher untersagt werden darf. Im aktuellen Fall hatte das Gericht über eine vom VZBV eingelegte Berufung gegen ein vorinstanzliches Urteil des Landgerichts Hamburg zu entscheiden. Die wurde nun mangels Erfolgsaussichten abgewiesen (Beschl. v. 24.03.2015, Az. 10 U 5/11).

Zur Begründung der noch nicht veröffentlichten Entscheidung führte das Gericht an, dass der sogenannte "Erschöpfungsgrundsatz" auf den Verkauf urheberrechtlich geschützter Werke im Internet nicht anwendbar sei. Nach diesem Grundsatz "erschöpft" sich das Verbreitungsrecht des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers, sobald ein Exemplar des konkreten Werkes erstmals in Verkehr gebracht wurde. Es kann also nicht mehr bestimmt werden, welchen weiteren Weg es nimmt.

Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, wertet die Entscheidung als einen Erfolg für die gesamte Buchbranche: "Zum wiederholten Mal haben sich die Richter der Position der Rechteinhaber und Anbieter von digitalen Büchern angeschlossen, dieses Mal mit besonderer Deutlichkeit. Digitale Bücher können praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen 'Gebrauchtmarkt' gäbe."

In Deutschland scheint der Rechtsweg zunächst erschöpft zu sein. Dennoch will der VZBV nicht aufgeben und Berichten zufolge prüfen, ob gegen den Beschluss eine Zulassungs- und Streitwertbeschwerde eingelegt werden kann, um so gegebenenfalls noch zum Bundesgerichtshof zu gelangen. Wahrscheinlich wird sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch mit der Thematik auseinanderzusetzen haben. Ein niederländisches Gericht hatte in einer vorläufigen Entscheidung verlauten lassen, dass auch digitale Bücher weiterverkauft werden könnten und den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Bedeutsamkeit des zu erwartenden Urteils erkennt auch Sprang, schließlich werden alle europäischen Gerichte in ähnlichen Fällen daran gebunden sein. (anw)