Arbeitsamt-Vermittlungsbörse für IT-Fachkräfte im Internet
Ab sofort können sich Bewerber für die Green Card und Firmen auf der Suche nach EDV-Fachkräften über eine Internet-Seite des Arbeitsamts finden.
Die Bundesanstalt für Arbeit hat eine Vermittlungsbörse speziell für Bewerber und Stellenangebote aus der IT-Branche bereitgestellt. Ab sofort können sich interessierte Bewerber für die so genannte Green Card, die ausländische EDV-Experten nach Deutschland locken soll, ihr Kenntnisprofil in eine Datenbank eintragen. Unternehmen aus der IT-Branche können Arbeitsplätze, für die sie IT-Experten suchen, veröffentlichen. Green-Card-Bewerber können die Datenbank nach interessanten Stellenangeboten durchsuchen ebenso wie die Firmen nach potenziellen Mitarbeitern.
Neben allgemeinen Informationen zum Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs finden sich für Bewerber aus dem Ausland aktuelle Hinweise zu den Bereichen Leben und Arbeiten in Deutschland sowie ausführliche Informationen, die Bewerber und Unternehmen dabei unterstützen sollen, alle Formalitäten einfach und unkompliziert zu erledigen. Das Internetangebot steht in Deutsch oder in Englisch zur Verfügung. Natürlich können auch IT-Experten aus Deutschland oder den EU-Ländern das Angebot zur Jobsuche nutzen.
Eine Vermittlungsbörse für ausländische IT-Fachleute, die sich allerdings speziell um indische Fachkräfte kümmert, bietet auch das Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik. Auf einem speziellen Green-Card-Portal können Firmen ihr Anforderungsprofil für Bewerber angeben. Das Institut führt in Indien Schulungen und Zertifizierungen von Bewerbern in Zusammenarbeit mit indischen Universitäten durch, um sie auf die Verhältnisse in Deutschland vorzubereiten und Unternehmen potenzielle Mitarbeiter vorstellen zu können.
Für EDV-Fachleute aus Nicht-EU-Ländern wird die Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie Grundlage für ihre Arbeitsaufnahme in Deutschland sein. Sie soll ab August 2000 in Kraft treten. Danach kann Spitzenkräften, die eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie abgeschlossen haben oder deren Qualifikation durch ein vereinbartes Jahresbruttogehalt von mindestens 100.000 Mark nachgewiesen wird, eine Arbeitsgenehmigung erteilt werden. (jk)