GEMA zieht Rechnung für Senioren-Singkreis zurück

Die deutsche Verwertungsgesellschaft wollte 24 Euro von den Teilnehmern eines Kaffeekränzchens, die sich einmal im Monat trafen, um ein paar Liedchen zu trällern. Große Aufregung. Ein Missverständnis, meint die GEMA.

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GEMA zieht Rechnung für Senioren-Singkreis zurück

Das Fahrdorfer Kaffeekränzchen kann weitersingen.

(Bild: freeimages.com)

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Helga von Assel ist betrübt. Die betagte Betreiberin eines Cafés in Fahrdorf bei Schleswig hat eine Rechnung von der GEMA bekommen. Die Verwertungsgesellschaft fordert 24,13 Euro für den in der Lokalzeitung annoncierten "Sing-Treff im Café Fahrdorf". Die singenden Senioren können sich das nicht leisten, klagt von Assel der Lokalzeitung ihr Leid. Der Singtreff am kommenden Mittwoch soll deshalb der letzte sein. "Dann werden wir wohl die letzte Strophe gemeinsam singen", sagt von Assel den Schleswiger Nachrichten.

Doch "die zum Teil dementen Damen", wie es die Zeitung formuliert, und Herren können weitersingen. "Wir werden die Rechnung stornieren", sagte eine GEMA-Sprecherin gegenüber heise online. Die zuständige Bezirksdirektion Hamburg habe nicht gewusst, um was für eine Veranstaltung es sich handelt und sei angesichts der Zeitungsannonce davon ausgegangen, dass die musikalische Veranstaltung öffentlich und damit prinzipiell GEMA-pflichtig sei. Deshalb habe die GEMA Kontakt mit Frau von Assel aufgenommen.

"Dabei wurden Frau von Assel sowohl einen Meldebogen als auch eine Musikfolge zur Verfügung gestellt, damit die dargebotenen Titel bezüglich der Schutzfähigkeit geprüft werden können", erklärte die Sprecherin der Verwertungsgesellschaft. Doch habe die Café-Betreiberin darauf nicht reagiert, woraufhin die Bezirksdirektion Hamburg die besagte Rechnung gestellt habe. "Wir bedauern sehr, dass sich Frau von Assel nach Erhalt der Rechnung nicht mehr an uns, sondern leider direkt an die Presse gewendet hat."

Erst durch den Bericht der Schleswiger Nachrichten sei die GEMA darüber informiert worden, "dass es sich bei dem 'Sing-Treff im Café Fahrdorf' um ein nicht-öffentliches Sing-Treffen handelt". In geselliger Runde paar Liedchen singen darf man noch, ohne dass die GEMA die Hand aufhält. Zumal Klassiker oft keinem urheberrechtlichem Schutz mehr unterliegen und auch öffentlich gespielt werden könnten.

Um zu klären, ob die Veranstaltung überhaupt GEMA-pflichtig ist oder die geplanten Titel möglicherweise gemeinfrei sind, ist die GEMA auf die Mitarbeit der Veranstalter angewiesen. Im Zweifel geht die Verwertungsgesellschaft davon aus, dass sie zuständig ist. Dabei beruft sie sich auf die sogenannte "GEMA-Vermutung": Demnach kann die GEMA bei der öffentlichen Wiedergabe oder Aufführung von Musik davon ausgehen, dass das von ihr vertretene Repertoire berührt wird. (vbr)