OLG München: Youtube-Hinweis auf GEMA war wettbewerbswidrig

Der Hinweistext, den Youtube bei gesperrten Videos wegen fehlender GEMA-Lizenzen zeigte, ist wettbewerbswidrig. Das bestätigte das Oberlandesgericht München und wies die Berufung von Youtube zurück.

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OLG München: Youtube-Hinweis auf GEMA war wettbewerbswidrig
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Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in zweiter Instanz ein Unterlassungsurteil gegen Youtube bestätigt, das dem Videoportal bestimmte Formulierungen bei Sperrhinweisen wegen fehlender Musikrechte untersagt hatte. Die Verwertungsgesellschaft GEMA hatte geklagt, weil Youtube mit seinen Hinweistafeln einen falschen Eindruck erweckte und wettbewerbswidrig sei. Das sieht nun nach dem Münchner Landgericht auch das OLG so, wie die GEMA am Dienstag mitteilte.

Die GEMA und Youtube streiten seit Jahren über eine angemessene Vergütung für Musikrechte in Youtube-Videos. Bisher gab es keine Einigung. Die Videoplattform sperrt deshalb für deutsche Nutzer viele Videos, wenn die Musik aus dem GEMA-Repertoire enthalten könnten. Dabei blendet Youtube einen Hinweis ein, der zunächst so lautete:

"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid"

Gegen diese Formulierung hat die GEMA bereits erfolgreich vor dem Münchener Landgericht geklagt, das den Hinweistext Anfang 2014 als wettbewerbswidrig untersagte. Der Text sei "eine absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien", befand das Gericht, weil Youtube damit den Eindruck erweckt hat, die GEMA wollte die Rechte nicht einräumen. Nachdem Youtube dagegen in Berufung gegangen war, entschied nun auch das OLG München, die Formulierung sei unlauter und wettbewerbswidrig.

Dabei könnte Youtube diese Lizenzen jederzeit erwerben. Die Verwertungsgesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, jedem Lizenznehmer die Rechte zu einem Standardtarif einzuräumen. Der ist Youtube schlicht zu teuer. Verhandlungen über einen individuellen Tarif sind bisher auch daran gescheitert, dass sich die Parteien nicht auf eine Berechnungsgrundlage einigen konnten. Auch ein Gang vor die bei Lizenzstreitigkeiten zuständige Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Marktamtes blieb ohne Ergebnis, weshalb die GEMA nun wieder die Justiz bemüht.

Die Google-Tochter hat nach dem ersten Urteil den Text geändert. Inzwischen steht da: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten." Den Nutzern bringt das nichts: Youtube sperrt munter weiter. "Wir haben bereits vor mehr als einem Jahr unsere Message leicht geändert, um den Bedenken der GEMA Rechnung zu tragen", sagt ein Youtube-Sprecher. "Für unsere Nutzer wird sich mit dem heutigen Urteil daher nichts ändern. Wir werden nun die schriftlichen Gründe für die Entscheidung abwarten."

Die GEMA will nicht lockerlassen. "Wenn Youtube geistiges Eigentum nutzt, müssen diejenigen, die die Inhalte geschaffen haben, angemessen entlohnt werden", meint GEMA-Vorstandschef Harald Heker. Die Verwertungsgesellschaft betont, dass Youtube selbst bei ergebnislosen Verhandlungen weiter Videos zeigen könnte: "Das Gesetz sieht im Streitfall für den Erwerb einer gesetzlichen Lizenz die Hinterlegung des strittigen Teils der Lizenzvergütung auf einem neutralen Sperrkonto vor." Youtube lehne das aber ab. Heker sieht nun auch den Gesetzgeber aufgefordert, "neue Regeln im Internet zu schaffen und Anbieter wie YouTube als Content-Provider in die Haftung zu nehmen." (vbr)