Uber versucht mit UberX den Neustart in Deutschland

Mit der Vermittlung von lizenzierten Mietwagen samt Fahrer mit Personenbeförderungsschein reagiert Uber auf den massiven Widerstand gegen sein Geschäftsmodell in Deutschland – aber noch nicht in Berlin.

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Uber

(Bild: dpa, Britta Pedersen)

Lesezeit: 3 Min.
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Mit einem veränderten Angebot versucht der umstrittene US-Mitfahrdienst in Deutschland einen Neustart. In zunächst vier deutschen Großstädten führt das Unternehmen unter dem Namen UberX eine Vermittlung von lizenzierten Mietwagen samt Fahrer mit Personenbeförderungsschein ein. Damit will Uber den rechtlichen Bedingungen in Deutschland entsprechen, derentwegen die Privatfahrervermittlung UberPOP von Behörden und Gerichten untersagt worden waren. Das Unternehmen ist mit UberPOP inzwischen bundesweit auf dem Rückzug.

Los geht es ab sofort in Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf und München, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. In Berlin sei der Start "in wenigen Wochen geplant". Uber braucht hier etwas mehr Zeit, um Partner für die Plattform zu gewinnen. Alle an der Vermittlungsplattform teilnehmenden UberX-Partner sollen "eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz" besitzen und alle Fahrzeuge müssen "offiziell als Mietwagen zugelassen und über eine Versicherung zur gewerblichen Fahrgastbeförderung abgesichert" sein. Uber arbeite mit Mietwagenunternehmern zusammen, die "in der Regel mehrere Fahrzeuge und angestellte Fahrer" haben.

Online-Mitfahrdienst Uber

Teilen statt Besitzen: Der Mitfahrdienst Uber gilt wie der Zimmervermittler AirBnB allen Protagonisten der Sharing Economy als erfolgreiches Vorbild. Doch ist der Dienst sehr umstritten, Geschäftsmodelle wie die von Uber und Airbnb stellen Politik und Wirtschaft vor neue Herausforderungen.

UberX ist auch in anderen Ländern verfügbar, in denen Uber aktiv ist. Das Angebot unterscheidet sich von der Limousinenvermittlung UberBLACK im Wesentlichen dadurch, dass nicht nur Oberklassefahrzeuge zum Einsatz kommen und der Fahrpreis etwas günstiger ist. "Mit unserem neuen Vermittlungsservice uberX passen wir uns an die bestehende Regulierung in Deutschland", sagte ein Unternehmenssprecher. "Die an die Plattform angeschlossenen Mietwagenunternehmen entsprechen zugleich den bestehenden gesetzlichen Anforderungen an Fahrzeug und Fahrer." Auch UberBLACK operiert hierzulande mit lizenzierten Limousinen und Chauffeuren, ist in Berlin aber dennoch verboten worden.

Das inzwischen von zwei Verwaltungsgerichten bestätigte Verbot der zuständigen Berliner Behörde war mit einer systematischen Verletzung der Rückkehrpflicht der UberBLACK-Limousinen begründet. Sich in freier Fahrt anderen Fahrgästen anbieten dürfen nur entsprechend gekennzeichnete Taxis. Das Gesetz zwingt Funkmietwagen mit Chauffeur, nach einem erfüllten Auftrag zum Betriebssitz zurückzukehren, sofern sie von dort nicht bereits einen neuen Auftrag per Funk übermittelt bekommen haben.

Nach Ansicht der Berliner Behörde ist es bei UberBLACK aber immer wieder zu Verstößen gegen die Rückkehrpflicht gekommen, weil sich die Fahrer stets in Gebieten mit höherer Nachfrage aufhielten und auf neue Aufträge von Uber-Nutzern warteten. Auch hatte die Behörde Ubers Rolle bei der Dienstleistung anders interpretiert: Während Uber sich selbst als reiner Vermittler sieht, hält die Behörde Uber für einen Anbieter, der selbst für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist.

Auch bei UberX betont das Unternehmen seine Rolle als "reiner Dienstleistungsvermittler" für Mietwagenunternehmer. "Wir sind in konstruktiven Gesprächen mit den Behörden in Berlin", sagte ein Sprecher gegenüber heise online. "Alle Fahrer der UberX-Partner halten sich an die Rückkehrpflicht." Doch Uber hält diese Vorschrift für nicht mehr zeitgemäß: "Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass die Rückkehrpflicht, die 1982 auf Druck des Taxigewerbes eingeführt wurde und die allein dem Schutz vor Wettbewerbern dient, nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft werden sollte."

Der in San Francisco gegründete Fahrdienstvermittler ist in der Vergangenheit weltweit vielfach auf Konflikte mit dem traditionellen Taxigewerbe und den Behörden gestoßen. Mit UberPOP hatte sich das Unternehmen, das sich mehrere Milliarden Dollar von Investoren holte, über Regelungen hinweggesetzt. Zuletzt hatte sich die US-Firma eine Unterlassungserklärung abgegeben, mit UberPOP nicht in Stuttgart zu starten. (vbr)