Amtsgericht verbietet Mobilfunk-Sendeanlage

Wegen einer möglichen Gesundheitsgefährdung hat das Amtsgericht Freiburg den Betrieb einer Mobilfunk-Sendeanlage verboten.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Wegen einer möglichen Gesundheitsgefährdung hat das Amtsgericht Freiburg den Betrieb einer Mobilfunk-Sendeanlage verboten. Laut dpa bestätigte der zuständige Richter am Freitag einen entsprechenden Bericht der Badischen Zeitung in Freiburg. Danach gab das Gericht der Klage eines Ehepaars gegen den Vermieter statt, der auf dem Dach des Hauses die Sendeanlage aufstellen wollte. Nach Angaben des Rechtsanwalts der Kläger soll es sich um ein bundesweit einmaliges Urteil (Aktenzeichen: 4C717/00) handeln. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht begründte das Urteil damit, dass sich die Mieter den von der Station ausgesendeten Strahlungen nicht entziehen können. Das Ehepaar wohnt unter dem Dach des Hauses und ist damit permanent nur wenige Meter von der Anlage entfernt. Der Ehemann ist bettlägerig und auf einen Herzschrittmacher angewiesen.

In dem Freiburger Prozess spielten zwei Gutachten eine Rolle, die für einen ähnlich gelagerten Prozess vor dem Landgericht Frankfurt im September dieses Jahres gefertigt wurden. Beide Gutachter waren zu dem Ergebnis gekommen, dass gesundheitliche Schäden durch das dauerhafte Einwirken von elektromagnetischen Feldern nicht auszuschließen seien. Das Landgericht hatte daraufhin in einer Eilentscheidung die Abschaltung der Funkanlage angeordnet. Diese Entscheidung war vom Oberlandesgericht Frankfurt revidiert worden, zurzeit findet das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht statt.

Der Diskussion um die möglichen gesundheitlichen Folgen elektromagnetischer Felder dürfte die Freiburger Entscheidung neue Nahrung geben. Erst Anfang des Monats hatte der bayerische Landtag eine Expertenanhörung zur so genannten "Rinderstudie" angesetzt. Die bayerischen Grünen hatten zudem gefordert, dass der Bau von Mobilfunk-Anlagen künftig nicht mehr genehmigungsfrei sein sollte – betroffene Bürger hätten sich damit sehr viel wirkungsvoller in die Planung solcher Anlagen einschalten können. Die Grünen konnten sich mit dieser Forderung allerdings nicht durchsetzen. (wst)