Störerhaftung: Wirtschaftsministerium versucht sich erneut an WLAN-Gesetz

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen neuen Gesetzentwurf nach Brüssel geschickt, mit dem es mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen will. Sonderauflagen für private Hotspot-Anbieter entfielen damit.

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WLAN Spot

(Bild: dpa, Stephanie Pilick)

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Drei Monate nach dem ersten Anlauf hat das Bundeswirtschaftsministerium nun einen überarbeiteten Referentenentwurf für ein WLAN-Gesetz vorgelegt. Gestrichen hat das Ressort darin die besonders Klausel, wonach nicht geschäftsmäßige Hotspot-Betreiber wie Privatpersonen die Nutzer ihrer Netze namentlich hätten kennen müssen. Das hätte sie vom Damoklesschwert der Störerhaftung befreien sollen. Es bleibt dagegen dabei, dass WLAN-Anbieter "zumutbare Maßnahmen" ergreifen sollen, um Rechtsverletzungen durch Dritte zu verhindern. Andernfalls kämen sie nicht in den Genuss der Haftungsprivilegien.

Solche Anforderungen nennt das Ministerium im Sinne der "Technologieneutralität" nun nicht mehr im Gesetzestext selbst, aber dafür in der Begründung. Dort heißt es, dass "insbesondere die Verschlüsselung des Routers" etwa in Form des WPA2-Standards "in Betracht kommt". Möglich wäre aber auch "eine freiwillige Registrierung der Nutzer". Von der Störerhaftung freigestellt werden könne zudem nur ein Betreiber, der sich von Usern erklären lasse, dass diese während einer Sitzung keine Rechtsverletzungen begingen. Davon sei etwa auszugehen, wenn Nutzungsbedingungen "möglichst durch Setzen eines Häkchens" ausdrücklich anerkannt würden.

Die Freifunker sehen deswegen auch "keinen wirklichen Fortschritt" in der überarbeiteten Version. Der Entwurf schaffe weiterhin eine "rechtlich unklare Situation", kritisiert die Initiative. Die Erfordernisse seien technisch schwer umsetzbar, datenschutzrechtlich bedenklich, entbehrten technischen Sachverstands und führten zu Folgekosten für öffentliche Stellen und Private.

Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco kann in dem neuen Entwurf "keine wirkliche Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber" erkennen, zumal es auch bei der "für Hosting-Anbieter höchst problematischen Regelung zu sogenannten gefahrengeneigten Diensten" bleiben würde. Haftungsrechtlich im Telemediengesetz nicht mehr privilegiert sein sollen dem Entwurf nach etwa Filehoster oder Cloud-Dienste, die "durch eigene Maßnahmen gezielt die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung" fördern oder keine Möglichkeit bieten, illegale Inhalte "durch Berechtigte entfernen zu lassen".

Das Wirtschaftsressort hat das Papier nun zunächst der EU-Kommission zur "Notifizierung" vorgelegt, die bei Vorgaben für Dienste der Informationsgesellschaft nötig ist. Binnen drei Monaten können EU-Mitgliedsstaaten so Einwände gegen die Initiative vorbringen, die das Haus von Sigmar Gabriel (SPD) aber für europarechtskonform hält. Nach der Frist soll das Bundeskabinett das Papier beschließen, bevor es im Bundestag beraten wird. (mho)