Sonne am Wochenende - Gewitter über Sonnet-Flatrate

Der Flatrate-Anbieter Sonnet verwehrt seit Freitag Abend einigen seiner Kunden die Einwahl.

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Der Flatrate-Anbieter Sonnet verwehrt seit Freitag Abend einigen seiner Kunden die Einwahl. Auf Nachfrage erklärte die Sonnet-Hotline den Kunden, dass sie gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen hätten und deswegen fristlos gekündigt würden. Am Anfang dieser Woche soll den ehemaligen Kunden ein Brief mit der Kündigung zugehen.

Die Sonnet-Hotline erklärte gegenüber einigen c't-Lesern, dass entweder eine Kanalbündelung oder eine Mehrfacheinwahl mit der gleichen Benutzerkennung der Grund für die Kündigung sei. Einige Betroffene erklärten auch, zeitweise eine Kanalbündelung aktiviert zu haben – ein Leser erwähnte die Fehlkonfiguration seines Acer-ISDN-Adapters, ein anderer hatte beim Test des neuen ISDN-CAPI für Linux versuchsweise die Kanalbündelung eingeschaltet. Andere Sonnet-Kunden hingegen können sich nicht so recht erklären, wie sie mit ihrem Analoganschluss überhaupt eine Kanalbündelung aufgebaut haben sollen ... Eine Weitergabe ihrer Zugangsdaten an Dritte schließen alle Sonnet-Kunden, die sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, aus. Eine Mehrfacheinwahl lässt der Provider zudem nicht zu, indem er die Telefonnummer des Kunden bei der Einwahl überprüft.

Die Kanalbündelung hatte der Provider erst in einer aktualisierten Version seiner AGB am 21. Juli verboten. Kunden, die den Vertrag mit Sonnet noch unter den "alten" AGBs abgeschlossen haben, hatten einem Monat Zeit, diese neuen AGBs anzuerkennen. Das Verbot der Kanalbündelung betrifft einige von ihnen gar nicht – das aber scheint sie nicht vor der fristlosen Kündigung bewahrt zu haben.

Erst vor wenigen Tagen hatte Sonnet technische Probleme, die zu einer Trennung des Flatrate-Zugangs nach genau einer Stunde führten. Der Flatrate-Provider Medien Info Center hingegen, der vor einigen Wochen rund 2000 Kunden wegen Mehrfacheinwahlen abgemahnt hatte, kündigte diesen Kunden bisher nicht – die Abmahnung erfolgte nach Angaben der Firma aus "formaljuristischen Gründen".

Einige Sonnet-Kunden vermuten nun, dass ihnen die Kündigung ausgesprochen wurde, weil sie sich selbst eher zu den Power-Usern zählen und oft mehr als 10 Stunden am Tag online sind. Die Kosten für den Provider übersteigen bei solch langer Nutzung schnell die Einnahmen. Die aktuellen Sonnet-AGBs verbieten zwar die Nutzung der Flatrate als Ersatz für eine Standleitung, sehen jedoch für diesen Fall keine Kündigung, sondern die Inrechnungstellung der tatsächlichen Nutzungsentgelte vor. Eine Stellungnahme von Sonnet war bislang noch nicht zu erhalten. (ll)