"Recht auf Vergessen": Fast 2000 Datenschutzbeschwerden gegen Google

Über ein Jahr nach dem Urteil zum "Recht auf Vergessen" sind bei den EU-Datenschutzbeauftragten knapp 2000 Beschwerden eingegangen. Der Vermittlungsprozess laufe gut, Kriterien müssten aber noch nachjustiert werden.

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Suchmaschinen: Google, Yahoo und Ask

(Bild: dpa, Karl-Josef Hildenbrand/Symbol)

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13 Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über das Recht auf Vergessen hat die Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten eine erste Bilanz gezogen. Demnach sind bei den Kontrollbehörden bislang fast 2000 Beschwerden eingegangen, dass Suchmaschinenbetreiber Löschanträgen nicht nachgekommen seien. Der Großteil der Eingaben habe sich gegen Google gerichtet.

Die Vereinigung hat vorigen Herbst einen Kriterienkatalog zum "Recht auf Vergessen" erarbeitet, um den Umgang mit Beschwerden von Bürgern und Firmen transparent zu machen. Auf dieser Basis begutachte man die Anträge auf "effiziente Weise", schreiben die Datenschützer. Sollten die Bedingungen der EuGH-Entscheidung erfüllt sein, dränge man bei den Suchanbietern darauf, dass die umstrittenen Links nicht mehr angezeigt würden. Dabei werde jeweils abgewogen zwischen dem Recht auf Privatheit und dem öffentlichen Interesse, eine Information verknüpft mit dem Namen einer Person aufzufinden. Bei der "großen Mehrheit" der Fälle habe sich die Weigerung der Suchmaschinenbetreiber, Links zu entfernen, aber als gerechtfertigt erwiesen.

Die vereinbarten Prüfmerkmale haben sich laut der Gruppe als relevant erwiesen, einige müssten aber klarer gefasst werden. Dies beziehe sich etwa auf das Kriterium der "Rolle im öffentlichen Leben". Die Aufsichtsämter müssten auch stärker darauf achten, ob eine Beschwerde gut begründet sei. Ferner sei noch auszuführen, ab welchem Punkt eine Information als "veraltet" und somit "irrelevant" zu gelten habe.

Alle nationalen Datenschutzbehörden habe nach Angaben der Gruppe mittlerweile spezielle Arbeitsgruppen eingesetzt, um die Beschwerden zu bearbeiten. Besonders knifflige Fälle würden teils mit der Amtsleitung abgestimmt. Bei Google allein sind mittlerweile laut dem Transparenzbericht des Konzerns 273.049 Löschersuchen auf Basis des EuGH-Urteils eingegangen, knapp eine Million URLs wurden geprüft. Zu 41,4 Prozent sei man den Wünschen nachgekommen. (axk)