An der Copyright-Grenze

Urheberrechte können trotz EU-Binnenmarkt noch immer kleinteilig vermarktet werden. Die Konsumenten nervt's.

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Von wegen Binnenmarkt: Wer sich für Serien, Filme und Sport per Satellitenfernsehen interessiert, darf sich bislang nur bei seinem örtlichen Anbieter mit einem Pay-TV-Abo eindecken. So beackert Premiere den deutschsprachigen Markt, BSkyB tummelt sich in Großbritannien, Sky in Italien, Canal Sat in Frankreich oder Cyfra+ in Polen. Will man als Deutscher beispielsweise das hervorragende Angebot der BBC in voller Pracht ansehen, schaut man in die Röhre: BSkyB, der britische Übertrager, erlaubt den Zugang nur Bürgern aus dem Gebiet des eigenen Landes. Dabei sendet die Kette des Medienkonzerns News Corporation problemlos auch in Westdeutschland empfangbar über den Satelliten Astra. Ergo: Während man über das Internet an nahezu alle (schriftlichen) Inhalte herankommt, herrscht in der Fernsehwelt ein digitaler eiserner Vorhang.

Die schöne neue TV-Welt endet jeweils an der Grenze, weil die Medienkonzerne ihre Rechte wie einst in Vor-EU-Zeit länderweise vermarkten dürfen, schön zerlegt und auf Maximalprofit angelegt, wie Kritiker meinen. Das ist nicht nur unbequem für den Kunden, sondern kann auch ganz schön teuer werden: Will beispielsweise ein Kneipenwirt Kosten sparen und besorgt sich scheinbar clever ein billiges EU-ausländisches Abo für den in seiner Freizeitlokalität gezeigten Fußball, kann er vom Rechteinhaber wegen Urheberrechtsverletzung verklagt werden.

Man kann nicht sagen, dass der EU das Problem nicht bewusst wäre. Medienkommissarin Viviane Reding, die sich schon lange für Wettbewerbserleichterungen einsetzt, hat ein Auge auf den Sektor geworfen – und die Gesamtproblematik der beschränkten Rechte. "Wie soll sich eine europäische Informationsgesellschaft bilden, wenn es für die Inhalte keinen grenzenlosen Markt gleicher Größe gibt wie in den USA?", fragt sie. Europa müsse ein Raum mit einheitlichen Wettbewerbsbedingungen für Medieninhalte werden. In der Unterhaltungsbranche sieht man das naturgemäß ganz anders.

Reding hatte schon bei Internet-Rechten versucht, Druck auszuüben. So kann etwa iTunes, der Marktführer bei den Musik-Downloadangeboten, keinen EU-übergreifenden Online-Laden aufbauen, jedes EU-Land hat seine eigene Version. (Einige, etwa Polen, hingegen noch gar keine.) Die britische BBC blockiert aufgrund der Rechtefragen ihr im Internet veröffentlichtes TV-Programm für alle Nutzer, die nicht aus dem Vereinigten Königreich zugreifen. Für Reding ist das aktuelle Urheberrecht mit seinen Landesgrenzen das Haupthindernis zu einem von ihr angestrebten "digitalen Binnenmarkt". Die EU-Bürger würden ihn ihr sicher danken. (wst)