Weg aus dem Vertrag
Wer in Sachen Telekommunikation stets optimale Leistung zum kleinsten Preis will, muss öfter den Vertragspartner wechseln. Doch manche Telefon- und DSL-Anbieter entlassen Kunden nur schwer aus dem Vertrag und der Kunde scheitert am Kündigungsprozedere.
Über die komfortablen Online-Formulare der Provider kommt man schnell zu einem neuen DSL-Anschluss. Selbst telefonisch nehmen diese den Auftrag jederzeit gerne entgegen. In der Regel schließt man auf diese Weise einen Dienstleistungsvertrag [1] auf "unbestimmte Zeit". Auch nach Ablauf einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit – im Privatkundengeschäft längstens zwei Jahre (§ 309 Nr. 9 lit. a BGB) – läuft der Vertrag zu unveränderten Konditionen weiter und endet nicht etwa automatisch, wie ein befristeter Vertrag. Um den Vertrag zu beenden, bedarf es einer gesonderten Erklärung: der Kündigung.
Die Kündigung ist, anders als der Vertragsschluss nur eine einseitige Erklärung einer Vertragspartei. Eine Bestätigung der Kündigung gehört zwar zum guten Ton, gesetzlich vorgeschrieben ist sie allerdings nicht und daher auch keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.